Steuer: Eigenmietwert als Einkommen
Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den so genannten Eigenmietwert als
Einkommen versteuern. Dieser Mietwert richtet sich nach dem Betrag, den
der Eigentümer bei Fremdvermietung erzielen würde bzw. der Mieter als
Miete bezahlen müsste. Im Gegenzug können Schuldzinsen und
Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden, so die Immobilienprofis der Gallus Immobilien Konzepte.
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