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Donnerstag, 29. Oktober 2020

Kann ein Haus mit Hypothek verkauft werden?

Ein Hausverkauf mit Grundschuld stellt grundsätzlich kein Problem dar. Zwei mögliche Vorgehensweisen sind Folgende:
  • Übertragung der Hypothek auf die neue Immobilie – ein gängiges, von den meisten Banken ermöglichtes Vorgehen
  • Übernahme der Hypothek durch den Käufer – ist dann möglich, wenn die Bank den Käufer als neuen Schuldner akzeptiert

 

Dienstag, 27. Oktober 2020

Wer darf ein Haus verkaufen?

Es gibt verschiedene Modelle des Hausbesitzes: 

beim Alleineigentum gehört das Haus einer Person, sprich nur einem Ehegatten oder eingetragenen Partner. Wenn es sich bei der Immobilie um den Familienwohnsitz handelt, hat die andere Person aber ein Vetorecht beim Verkauf, auch wenn es ihr nicht gehört.

beim Miteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen, meist Ehepartner oder eingetragene Partner, zu einem festgelegten Anteil (meist 50/50). Will nur eine Person verkaufen, kann die andere vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Beim Gesamteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen gesamtheitlich, dies ist vor allem bei Erbengemeinschaften üblich. Alle Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen.

Je nach Modell gestaltet sich der Hausverkauf unterschiedlich. Im Worst-Case-Szenario können die Eigentümergemeinschaft mit einer Scheidungsklage aufgelöst und der Verkauf des Hauses gerichtlich erzwungen werden. Bei diesem Vorgehen gehen Sie allerdings das Risiko ein, dass das Haus zu einem viel tieferen Wert verkauft wird, als wenn Sie gemeinsam vorgehen, einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen und den Ertrag je nach festgelegtem Anteil oder Ehevertrag aufteilen. Finden Sie hier unsere Detailartikel zu den Themen Hausverkauf nach einer Scheidung oder Trennung sowie Hausverkauf bei einer Erbschaft

Wird die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person in Zweifel gestellt, kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Bei Personen ab 80 Jahren muss zwingend ein Arztzeugnis eingeholt werden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Bestätigt sich die Handlungsunfähigkeit, richtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft ein. Die KESB gestattet den Hausverkauf nur dann, wenn es notwendig ist, dass das Haus verkauft wird, und der Verkauf im Interesse der Person liegt. Quelle: www.immoscout24.ch





















Donnerstag, 22. Oktober 2020

Ausserordentliche Kündigung durch den Vermieter

Eine ausserordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende des Monats kann der Vermieter dann ausstellen, wenn Sie Ihre Pflichten zur Sorgfalt und Rücksichtnahme als Mieter verletzen. Es kann Ihnen ebenfalls gekündigt werden, wenn Sie als Mieter mit der Zahlung des Mietzinses im Verzug sind, und die Zahlung auch innerhalb einer Nachfrist von 30 Tagen nicht eingetroffen ist.

 

Dienstag, 20. Oktober 2020

Ortsübliche Kündigungstermine für Wohnungen in der Schweiz

Ist in Ihrem Mietvertrag keine Kündigungsfrist angegeben? Dann müssen Sie die ortsüblichen Kündigungstermine beachten. Sie können auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder der Schlichtungsbehörde nachfragen, welche Kündigungstermine ortsüblich sind.

Ortsüblich sind folgende Kündigungstermine nach Kanton: 

  • Aargau: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Appenzell Innerrhoden: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Appenzell Ausserrhoden: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Basel-Landschaft: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Basel-Stadt: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Bern, je nach Gemeinde: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
  • Genf: keine ortsüblichen Kündigungstermine
  • Glarus: jedes Monatsende
  • Graubünden: 31. März, (30. Juni), 30. September
  • Jura, je nach Gemeinde: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember oder auf jedes Monatsende
  • Luzern: keine ortsüblichen Kündigungstermine
  • Neuenburg: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Nidwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Obwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Schaffhausen: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Schwyz: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Solothurn: 31. März, 30. September
  • Solothurn, Bezirk Olten-Gösgen: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • St. Gallen: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Tessin, Lugano und Umgebung: 29. März, 29. September
  • Tessin, je nach Gemeinde: keine ortsüblichen Kündigungstermine oder 31. März, 30.     September
  • Thurgau, je nach Gemeinde: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember, oder 31. März, 30. Juni 30. September
  • Uri: jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Waadt, je nach Gemeinde: (1. Januar), 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
  • Wallis: keine ortsüblichen Kündigungstermine
  • Zug: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Zürich, Stadt: 31. März, 30. September
  • Zürich, Bezirke: 31. März, 30. Juni, 30. September
    Quelle:  www.immoscout24.ch

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Leichter Dämpfer für den Mietwohnungsmarkt

Am  Mietwohnungsmarkt  hinterlässt  die   Corona-Pandemie   gemäss   der   Raiffeisen-Studie deutlichere Spuren als  im  Eigenheimmarkt.  Das  Über-angebot an Wohnungen werde unter anderem wegen des tiefer ausfallen-den  Migrationssaldos  noch  grösser,  auch  wenn  bereits  weniger  projek-tiert  und  gebaut  werde  als  vor  der  COVID-19-Pandemie.    Dies    werde    sich   künftig   in   weiter   steigenden   Leerständen  zeigen,  so  die  Autoren.  Raiffeisen  rechnet  damit,  dass  der  aus dem Jahre 1998 stammende Re-kordwert,  eine  Leerstandquote  von  1,85  Prozent,  spätestens  2021  über-troffen  werden  dürfte.  Da  die  Neu-mieten in Q2 um 0,4 Prozent zurück-gegangen  seien  und  die  Bestands-mieten leicht (+0,2 Prozent) zugelegt hätten, werde der Druck auf die Neu-mieten weiter zunehmen. Quelle schweizer-immobilienbrief

Dienstag, 13. Oktober 2020

Leerstände steigen laut Leerwohnungszählung des BFS weiter an

Wie aus der Leerwohnungszählung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht, hält der Anstieg der Leerwohnungsziffer, der vor zehn Jahren eingesetzt hat, unverändert an. Zum Stichtag am 1. Juni 2020 wurden in der Schweiz 78.832 Leerwohnungen gezählt, das sind 1,72% des Gesamtwohnungsbestands (einschliesslich Einfamilienhäuser) und ein Plus von 3.449 Wohnungen bzw. 4,6% gegenüber dem Vorjahr.

Gegenüber 2019 ist der Leerwohnungsbestand bei allen Wohnungskategorien ausser den 5-Zimmerwohnungen angestiegen. Am stärksten hat sich laut BFS das Angebot bei den Wohnungen mit ein und zwei Zimmern ausgedehnt, es wuchs um 14,5% respektive 7,0%. Einzig die Zahl der angebotenen 5-Zimmerwohnungen nahm gegenüber dem Vorjahr um -0,5% leicht ab. Die meisten Leerwohnungen haben drei oder vier Zimmer.

Angebot steigt im Tessin und der Genferseeregion am stärksten

Die Zahl der auf dem Markt angebotenen und leer stehenden Wohnungen ist dem BFS zufolge in fünf der sieben Grossregionen angestiegen, wobei die höchsten Anstiege im Tessin und der Genferseeregion (+0,42 bzw. +0,21 Prozentpunkte) registriert wurden. Nur die Grossregionen Ostschweiz und Espace Mittelland verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang (–0,08 bzw. –0,02 Prozentpunkte).

Die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer hat der Kanton Solothurn mit 3,22%; es ist der einzige Kanton über der Drei-Prozent-Marke. Hohe Leerstandsquoten stellte das BFS zudem in den Kantonen Tessin (2,71%), Aargau (2,65%) und Jura (2,52%) fest. Die tiefste Ziffer wurde im Kanton Genf registriert (0,49%). Auch in den Kantonen Zug (0,70%), Zürich (0,91%), Obwalden (0,92%) und Basel-Stadt (0,96%) sind die Leerwohnungsziffern tief.

In absoluten Zahlen ist im Kanton Waadt die Anzahl der Leerwohnungen am stärksten gestiegen – um 1.187 Wohnungen. Die meisten unbesetzten Wohnungen gab es indes im Kanton Bern mit 10.678 Einheiten. Die grösste Angebotsverknappung vermeldeten der Kanton Graubünden (–480 Einheiten) und der Kanton Schaffhausen (–218 Einheiten). Insgesamt erhöhten sich die Leerstände in 15 Kantonen, in 11 Kantonen nahmen sie ab. (ah) Quelle www.immobilienbusiness.ch







Donnerstag, 8. Oktober 2020

Die drei gängigsten Hypothekarmodelle

Die Festhypothek

Sie finanzieren Ihre Immobilie über eine vereinbarte Laufzeit von meist 2 bis 20 Jahren. 10 Jahre sind die häufigste Wahl. Der Zins wird zu Beginn festgelegt und ändert sich nicht. Sie können die Kosten fest budgetieren, was Ihnen eine gewisse Planungssicherheit gibt.

Die Geldmarkthypothek (auch Libor-Hypothek)
Der Hypothekarzins errechnet sich aus dem tagesaktuellen Libor-Zinssatz und einer fest vereinbarten Marge (Gewinnspanne). Er ändert sich also ständig. Diese Hypothek ist dann interessant, wenn Sie auf fallende Zinsen setzen und davon profitieren möchten.

Die variable Hypothek
Da keine feste Laufzeit vorbestimmt wird, eignet sie sich besonders für eine kurzfristige Überbrückung sowie für kleinere Beträge, für die Sie keine andere Hypothek erhalten. Dafür ist der Zins aber deutlich höher. Er richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau und kann vom Finanzinstitut jederzeit angepasst werden. Quelle www.immoscout24.ch

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Wohnimmobilien weiterhin gefragt

Etwas anders sieht es bei den Wohnimmobilien aus, wo sich die Preise im ersten Halbjahr stabil entwickelten. «Fast scheint es, als ob die Covid-19-Krise in diesem Segment beinahe spurlos vorüberzieht.», schreibt das IAZI. Der «SWX IAZI Private Real Estate Price Index» für privates Wohneigentum (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) weist im 2. Quartal 2020 einen Anstieg von 0.7% aus. Dieser Wert hat sich im Vergleich zum Vorquartal (0,8%) kaum verändert.

Ungebrochen ist das Preiswachstum bei den Einfamilienhäusern (EFH), das im 2. Quartal um 0,7% (Vorquartal: 0,8%) anstieg. Im Gesamtjahr waren es 3,3% (Vorjahr: 3,1%). «Die Nachfrage nach privatem Wohneigentum ist intakt geblieben, weiterhin realisieren sich genügend Menschen den Traum nach den eigenen vier Wänden», sagt Donato Scognamiglio, CEO des Beratungsunternehmens. «Es ist nicht auszuschliessen, dass der Lockdown auch dazu geführt hat, dass viele Familien neue Wohnbedürfnisse entwickelt haben.» Der «Swiss Real Estate Offer Index» für Einfamilienhäuser verzeichnet im 2. Quartal ebenfalls einen minimen Anstieg mit 1,2% (Vorquartal: 1,1%).

Ähnlich verhält sich das Preiswachstum bei den Eigentumswohnungen (ETW), die im 2. Quartal mit 0,7% (Vorquartal: 0,9%) im Plus lagen. Dies entspricht einer Preiszunahme auf Jahresbasis von 3,4% (Vorjahr: 3,3%). Laut dem «Swiss Real Estate Offer Index» verzeichneten Eigentumswohnungen im Gegensatz zu EFH mit minus 0,6% einen leichten Rückgang des Preiswachstums, auch wenn die Preisentwicklung auf Jahresbasis mit 2,8% auf hohem Niveau unverändert bleibt. Quelle www.schweizeraktien.net