- Übertragung der Hypothek auf die neue Immobilie – ein gängiges, von den meisten Banken ermöglichtes Vorgehen
- Übernahme der Hypothek durch den Käufer – ist dann möglich, wenn die Bank den Käufer als neuen Schuldner akzeptiert
Es gibt verschiedene Modelle des Hausbesitzes:
beim Alleineigentum gehört das Haus einer Person, sprich nur einem Ehegatten oder eingetragenen Partner. Wenn es sich bei der Immobilie um den Familienwohnsitz handelt, hat die andere Person aber ein Vetorecht beim Verkauf, auch wenn es ihr nicht gehört.
beim Miteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen, meist Ehepartner oder eingetragene Partner, zu einem festgelegten Anteil (meist 50/50). Will nur eine Person verkaufen, kann die andere vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Beim Gesamteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen gesamtheitlich, dies ist vor allem bei Erbengemeinschaften üblich. Alle Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen.
Je nach Modell gestaltet sich der Hausverkauf unterschiedlich. Im Worst-Case-Szenario können die Eigentümergemeinschaft mit einer Scheidungsklage aufgelöst und der Verkauf des Hauses gerichtlich erzwungen werden. Bei diesem Vorgehen gehen Sie allerdings das Risiko ein, dass das Haus zu einem viel tieferen Wert verkauft wird, als wenn Sie gemeinsam vorgehen, einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen und den Ertrag je nach festgelegtem Anteil oder Ehevertrag aufteilen. Finden Sie hier unsere Detailartikel zu den Themen Hausverkauf nach einer Scheidung oder Trennung sowie Hausverkauf bei einer Erbschaft.
Wird die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person in Zweifel gestellt, kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Bei Personen ab 80 Jahren muss zwingend ein Arztzeugnis eingeholt werden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Bestätigt sich die Handlungsunfähigkeit, richtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft ein. Die KESB gestattet den Hausverkauf nur dann, wenn es notwendig ist, dass das Haus verkauft wird, und der Verkauf im Interesse der Person liegt. Quelle: www.immoscout24.ch
Ortsüblich sind folgende Kündigungstermine nach Kanton:
Am Mietwohnungsmarkt hinterlässt die Corona-Pandemie gemäss der Raiffeisen-Studie deutlichere Spuren als im Eigenheimmarkt. Das Über-angebot an Wohnungen werde unter anderem wegen des tiefer ausfallen-den Migrationssaldos noch grösser, auch wenn bereits weniger projek-tiert und gebaut werde als vor der COVID-19-Pandemie. Dies werde sich künftig in weiter steigenden Leerständen zeigen, so die Autoren. Raiffeisen rechnet damit, dass der aus dem Jahre 1998 stammende Re-kordwert, eine Leerstandquote von 1,85 Prozent, spätestens 2021 über-troffen werden dürfte. Da die Neu-mieten in Q2 um 0,4 Prozent zurück-gegangen seien und die Bestands-mieten leicht (+0,2 Prozent) zugelegt hätten, werde der Druck auf die Neu-mieten weiter zunehmen. Quelle schweizer-immobilienbrief
Wie aus der Leerwohnungszählung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht, hält der Anstieg der Leerwohnungsziffer, der vor zehn Jahren eingesetzt hat, unverändert an. Zum Stichtag am 1. Juni 2020 wurden in der Schweiz 78.832 Leerwohnungen gezählt, das sind 1,72% des Gesamtwohnungsbestands (einschliesslich Einfamilienhäuser) und ein Plus von 3.449 Wohnungen bzw. 4,6% gegenüber dem Vorjahr.
Gegenüber 2019 ist der Leerwohnungsbestand bei allen Wohnungskategorien ausser den 5-Zimmerwohnungen angestiegen. Am stärksten hat sich laut BFS das Angebot bei den Wohnungen mit ein und zwei Zimmern ausgedehnt, es wuchs um 14,5% respektive 7,0%. Einzig die Zahl der angebotenen 5-Zimmerwohnungen nahm gegenüber dem Vorjahr um -0,5% leicht ab. Die meisten Leerwohnungen haben drei oder vier Zimmer.
Die Zahl der auf dem Markt angebotenen und leer stehenden Wohnungen ist dem BFS zufolge in fünf der sieben Grossregionen angestiegen, wobei die höchsten Anstiege im Tessin und der Genferseeregion (+0,42 bzw. +0,21 Prozentpunkte) registriert wurden. Nur die Grossregionen Ostschweiz und Espace Mittelland verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang (–0,08 bzw. –0,02 Prozentpunkte).
Die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer hat der Kanton Solothurn mit 3,22%; es ist der einzige Kanton über der Drei-Prozent-Marke. Hohe Leerstandsquoten stellte das BFS zudem in den Kantonen Tessin (2,71%), Aargau (2,65%) und Jura (2,52%) fest. Die tiefste Ziffer wurde im Kanton Genf registriert (0,49%). Auch in den Kantonen Zug (0,70%), Zürich (0,91%), Obwalden (0,92%) und Basel-Stadt (0,96%) sind die Leerwohnungsziffern tief.
In absoluten Zahlen ist im Kanton Waadt die Anzahl der Leerwohnungen am stärksten gestiegen – um 1.187 Wohnungen. Die meisten unbesetzten Wohnungen gab es indes im Kanton Bern mit 10.678 Einheiten. Die grösste Angebotsverknappung vermeldeten der Kanton Graubünden (–480 Einheiten) und der Kanton Schaffhausen (–218 Einheiten). Insgesamt erhöhten sich die Leerstände in 15 Kantonen, in 11 Kantonen nahmen sie ab. (ah) Quelle www.immobilienbusiness.ch
Die Festhypothek
Sie finanzieren Ihre Immobilie über eine vereinbarte Laufzeit von meist 2 bis
20 Jahren. 10 Jahre sind die häufigste Wahl. Der Zins wird zu Beginn festgelegt
und ändert sich nicht. Sie können die Kosten fest budgetieren, was Ihnen eine
gewisse Planungssicherheit gibt.
Die Geldmarkthypothek (auch Libor-Hypothek)
Der Hypothekarzins errechnet sich aus dem tagesaktuellen Libor-Zinssatz und
einer fest vereinbarten Marge (Gewinnspanne). Er ändert sich also ständig.
Diese Hypothek ist dann interessant, wenn Sie auf fallende Zinsen setzen und
davon profitieren möchten.
Ungebrochen ist das Preiswachstum bei den Einfamilienhäusern (EFH), das im 2. Quartal um 0,7% (Vorquartal: 0,8%) anstieg. Im Gesamtjahr waren es 3,3% (Vorjahr: 3,1%). «Die Nachfrage nach privatem Wohneigentum ist intakt geblieben, weiterhin realisieren sich genügend Menschen den Traum nach den eigenen vier Wänden», sagt Donato Scognamiglio, CEO des Beratungsunternehmens. «Es ist nicht auszuschliessen, dass der Lockdown auch dazu geführt hat, dass viele Familien neue Wohnbedürfnisse entwickelt haben.» Der «Swiss Real Estate Offer Index» für Einfamilienhäuser verzeichnet im 2. Quartal ebenfalls einen minimen Anstieg mit 1,2% (Vorquartal: 1,1%).
Ähnlich verhält sich das Preiswachstum bei den Eigentumswohnungen
(ETW), die im 2. Quartal mit 0,7% (Vorquartal: 0,9%) im Plus lagen. Dies
entspricht einer Preiszunahme auf Jahresbasis von 3,4% (Vorjahr: 3,3%).
Laut dem «Swiss Real Estate Offer Index» verzeichneten
Eigentumswohnungen im Gegensatz zu EFH mit minus 0,6% einen leichten
Rückgang des Preiswachstums, auch wenn die Preisentwicklung auf
Jahresbasis mit 2,8% auf hohem Niveau unverändert bleibt. Quelle www.schweizeraktien.net