Bei der Finanzierung darf auch nicht vergessen werden, dass selbst nach dem Immobilienkauf noch weitere, dauerhafte Ausgaben anstehen. Zum einen sind dies die laufenden Nebenkosten, etwa für Frisch- und Abwasser sowie fürs Heizen und Strom. Auch sollten Rücklagen für Reparaturen gebildet werden, denn jede Immobilie benötigt früher oder später Investitionen, damit sie in Schuss gehalten werden kann.
Zudem fallen jährliche Steuern an. Dies ist zum einen eine Vermögenssteuer. Dabei wird ein Schätzwert des Gesamtvermögens berechnet, wobei Immobilien jedoch meist unter Wert angesetzt werden. Auf den geschätzten Vermögenswert fällt eine geringe, kantonal festgelegte Steuer an. Zudem wird eine jährliche Liegenschafts- oder Grundstücksteuer fällig. Diese beträgt 0,5 Prozent des amtlichen Schätzwertes der Immobilie.
Eine Schweizer Besonderheit ist außerdem der fiktive Eigenmietwert.
Dabei wird der hypothetische Wert errechnet, den ein Eigentümer dadurch
spart, dass er für sein Eigenheim keine Miete zahlen muss. Dieser Wert
wird – je nach Kanton – um einen Freibetrag von null bis 40 Prozent
bereinigt. Auf den Betrag, der dann übrigbleibt, muss Einkommenssteuer
gezahlt werden. Es wird also so getan, als würde eine Miete
erwirtschaftet werden, die dann anteilig versteuert wird. Quelle: Immowelt
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