Am 8.3.2021 debattierte der Nationalrat über die Revision des Covid-19-Gesetzes und damit verbundene Nachtragskredite zum Budget 2021. Zu den beschlossene Massnahmen zählt eine Verschärfung der Lex Koller.
Der Hintergrund: Eine Mehrheit im Nationalrat sieht Anzeichen dafür, dass die Grundstückpreise aufgrund der Corona-Krise unter Druck geraten könnten und stimmte einem Antrag zu, welcher – wie die zuletzt von der RK-S abgelehnte Parlametarische Initiative 21.400 – die Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller bis zwei Jahre nach Beendigung der besonderen oder der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen möchte.
Um zu verhindern, dass ausländische Unternehmen Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen übernehmen, sollen solche Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig werden.
Der Nationalrat stimmte dieser Änderung der «Lex Koller» zu – mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Gesetz geht nun zurück an den Ständerat. Quelle: www.immobilienbusiness.ch
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