Die Wohnimmobilienpreise in der Schweiz sollten gemäss einer Analyse von
Edmond de Rothschild 2020 relativ stabil bleiben, in Deutschland
weiterhin stetig, aber langsamer wachsen und in Frankreich wird eine
Verlangsamung des Preisanstiegs erwartet. Auch für das Vereinigte
Königreich werden steigende Preise prognostiziert.
Edmond de Rothschild deckt mit seiner zweijährlich erscheinenden
Analyse "Real Estate Markets" die Wohnungsmärkte auf nationaler Ebene
für die Schweiz, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien seit dem
Jahr 2000 ab. Unter den untersuchten makroökonomischen Faktoren sind die
Kreditbedingungen (Kreditvolumen und Hypothekarzinsen) die wichtigsten
Einflussfaktoren auf den Anstieg der Wohnimmobilienpreise insgesamt.
Auch das BIP-Wachstum und die Kerninflation waren häufige Treiber für
den Anstieg. Darüber hinaus hat sich die Leerstandsquote, eine
spezifischere Messung des Marktgleichgewichts, immer stärker ausgewirkt. In
der Schweiz verzeichneten die Wohnimmobilienpreise bis zur Finanzkrise
einen ersten deutlichen Anstieg (32,1% zwischen Q1 2000 und Q3 2008),
bevor sie stagnierten und dann wieder anstiegen (37,1% zwischen Q4 2010
und Q2 2019). Seit 2009 machten die Kreditbedingungen fast die Hälfte
des Preisanstiegs im Berichtszeitraum aus, obwohl strengere Vorschriften
für Hypothekarkredite diesen Beitrag abschwächten, insbesondere seit
2014. Der Anstieg der Leerstandsquote seit 2013 wirkt sich laut der
Studie seit 2018 auf die Preise von Schweizer Wohnimmobilien aus.
Das Modell von Edmond de Rothschild geht für 2019 von einem durchschnittlichen Preisrückgang von - 0,35% gegenüber
dem Vorjahr aus. Dann sollten sich die Preise ab dem zweiten Quartal
2020 stabilisieren und ein Wachstum von 0,4% über das ganze Jahr
erreichen.
Kreditbedingungen, Wirtschaftswachstum und in geringerem Masse die
Kerninflation tragen zu steigenden Preisen bei, während die
Leerstandsrate, die aufgrund der stetigen Aktivität im Bausektor wieder
leicht ansteigen dürfte, die Preisanstiege etwas zurückbinden.
Donnerstag, 19. Dezember 2019
Dienstag, 17. Dezember 2019
Bundesgericht billigt Wohn-Initiative in Bern
In
der Stadt Bern müssen künftig bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel
der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt
werden. Beschwerden gegen die Wohn-Initiative wies das Bundesgericht ab.Laut
einer Mitteilung der Stadt Bern hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die
Haltung der Vorinstanzen bekräftigt. Das Volksbegehren «Für bezahlbare
Wohnungen» greife nicht unzulässig in die verfassungsmässig garantierten
Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit ein.Zudem stehe die Initiative
nicht im Widerspruch zum Mietrecht, weil die geforderten Änderungen in der
städtischen Bauordnung nicht in das individuelle, privatrechtliche
Mietverhältnis eingreifen würden.Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried
sagte, das Urteil sei eine klare Bekräftigung für den Weg, den die Stadt Bern
in der Wohnpolitik eingeschlagen habe und zeige, dass die Wohn-Initiative ein
taugliches Instrument sei, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der
Entscheid schaffe schweizweit Klarheit schaffe über die Gültigkeit ähnlicher
wohnpolitischer Initiativen. Weiter unter
Dienstag, 10. Dezember 2019
Jobboom in der Schweiz hält an
„Im dritten Quartal ist die Zahl der Stellen um
1,3 Prozent auf 5,14 Millionen gestiegen“, erklären die Fachleute von Gallus
Immobilien Konzepte aus München. „Die Beschäftigung war im dritten Quartal so
hoch wie nie", teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) mit. Innerhalb eines
Jahres habe die Zahl der Stellen nochmals um 67'000 zugenommen. Gegenüber dem
Vorquartal legte die Beschäftigung saisonbereinigt um 0,3 Prozent zu. „Die
meisten neuen Stellen wurden dabei im Bau- und im Dienstleistungssektor
geschaffen“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.
Donnerstag, 5. Dezember 2019
Hohe Immobilienpreise: Immobilienkauf immer schwerer
Eigene vier Wände bleiben für immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ein Wunschtraum. Wegen der hohen Immobilienpreise verfügen nur noch rund 10 Prozent der Mieterhaushalte über die notwendigen Mittel und Einkommen, um sich Wohneigentum leisten zu können.
Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in einer neuen Studie. Danach haben sich die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser seit der Jahrtausendwende fast verdoppelt.
Zugleich sind die Hypothekarzinsen auf einen historischen Tiefpunkt gesunken. Doch der Kauf einer Immobilie ist dadurch nicht einfacher geworden. Dies liegt nicht nur an den hohen Preisen, sondern auch an den verschärften Tragbarkeitsregeln.
Zugleich sind die Hypothekarzinsen auf einen historischen Tiefpunkt gesunken. Doch der Kauf einer Immobilie ist dadurch nicht einfacher geworden. Dies liegt nicht nur an den hohen Preisen, sondern auch an den verschärften Tragbarkeitsregeln.
Um
einer Immobilienblase entgegenzuwirken, haben die Banken auf Druck der
Aufsichtsbehörden die Bedingungen für einen Kredit verschärft.
Immobilienkäufer müssen sich ihre Hypothek nicht nur zu den aktuell
tiefen Zinsen, sondern auch dann noch leisten können, wenn der
Hypothekarsatz auf 4 bis 5 Prozent steigen sollte. Die Wohnkosten
(Amortisation, Zinskosten und Unterhaltskosten) sollten auch dann nicht
mehr als ein Drittel des Einkommens betragen.
Wegen dieses kalkulatorischen Zinssatzes verfügt nur noch ein Fünftel aller Schweizer Mieterhaushalte
über genügend Mittel, um diese Tragbarkeitsbedingungen erfüllen zu
können. Vor 20 Jahren, als die Preise noch tiefer waren, waren es noch
fast die Hälfte.
Quelle www.handelszeitung.ch
Quelle www.handelszeitung.ch
Dienstag, 3. Dezember 2019
Wohnungsmieten: Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent
Mieter können keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend
machen. Und Hausbesitzer können die Mietzinsen nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im September von 1,41 auf 1,39 Prozent gesunken und kratzt damit an der Grenze zur nächsten Senkung.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist nämlich angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz
auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer
Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Quelle www.handelszeitung.ch
Quelle www.handelszeitung.ch
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