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Donnerstag, 16. Dezember 2021

Haus günstiger als Eigentumswohnung

Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser stiegen im November weiter an. Hauskäufer bezahlen 7130 Franken pro Quadratmeter – Stockwerkeigentümer sogar 8030 Franken. Das liegt auch an der Pandemie. Die Preise für Wohneigentum gehen durch die Decke – daran änderte sich auch im November nichts! Dafür sorgt unter anderem die fünfte Corona-Welle. Käufer müssen sowohl bei den Eigentumswohnungen als auch bei Einfamilienhäusern tiefer in die Taschen greifen.

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sah sich im November mit 0,6 Prozent höheren Preisen konfrontiert als im Oktober. Das zeigt der aktuelle Immobilien-Preisindex der Wohnplattform Immoscout 24. Damit liegt der Quadratmeterpreis im landesweiten Durchschnitt bei 8030 Franken. Für eine typische Wohnung mit 110 Quadratmetern Wohnfläche werden somit 880'000 Franken fällig.

Haus günstiger als Eigentumswohnung

Auch die Preise für Einfamilienhäuser stiegen um 0,1 Prozent an. Im Vergleich zum Vorjahr kosten Häuser aktuell über sechs Prozent mehr. Hauskäufer bezahlen jedoch deutlich weniger pro Quadratmeter als Käufer von Stockwerkeigentum: Der Quadratmeterpreis liegt bei 7130 Franken. Ein typisches Haus mit 160 Quadratmetern Wohnfläche wird laut Immoscout 24 für 1'140'000 Franken ausgeschrieben.

«Die neuerliche Corona-Welle dürfte den Trend steigender Immobilienpreise vorläufig stützen, da im fragilen Wirtschaftsumfeld kaum Zinserhöhungen seitens der Notenbanken zu erwarten sind», sagt Martin Waeber (49), Managing Director Immobilien der Swiss Marketplace Group, zu der Immoscout 24 gehört. Die Dauer dieser Politik hänge jedoch stark von der weiteren Entwicklung der Konsumentenpreise ab, so Waeber. Diese stiegen jüngst deutlich an.

Auch die Mieten steigen

Mieterinnen und Mietern gings im November auch nicht besser: Die Mieten der inserierten Wohnungen legten im Schweizer Schnitt um 1,5 Prozent zu. Ein Blick auf die längerfristige Entwicklung zeigt jedoch: Ganz so schlimm ist es nicht. Über die letzten 12 Monate stiegen die Mieten mit 1,0 Prozent deutlich weniger an als die Kaufpreise. Quelle: Blick

Donnerstag, 9. Dezember 2021

So wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet

Grundstückgewinn = Verkaufserlös minus Anlagekosten bzw. Investitionen 

Der Verkaufserlös ist rasch ermittelt. Schwieriger wird es mit den Anlagekosten: Darunter fallen der ursprüngliche Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen. Wenn also der Eigentümer im Lauf der Jahre einen Wintergarten, eine Sauna und einen Anbau realisiert hat, kann er diese Investitionen bei der Berechnung des Grundstückgewinns wieder abziehen. Wichtig: Sie müssen als Eigentümer Originalbelege haben, selbst wenn diese Auslagen 10 oder 20 Jahre zurückliegen. Abziehbar sind generell wertvermehrende Investitionen; auch Auslagen im Zusammenhang mit dem Verkauf können Sie abziehen – zum Beispiel Maklergebühren, Vermarktungskosten etc. Manche Kantone lassen diverse Abzüge zu, etwa auch Grundeigentümerbeiträge an Erschliessungen, Eigenleistungen am Objekt etc. Am besten erkundigen Sie sich beim zuständigen Steueramt.  

 

Dienstag, 7. Dezember 2021

Negativzinsen auf Erneuerungsfonds

Stockwerkeigentum boomt! Kein Wunder, kommt ein Wohnungskauf doch oft günstiger als ein Hauskauf. Die Unterhaltskosten können sich allerdings läppern. Wohnungseigentümer müssen nämlich für die Kosten der gesamten Immobilie aufkommen. Meist zahlen sie dazu in einen Erneuerungsfonds ein, um für die Sanierung des Treppenhauses oder des gemeinsamen Lifts Geld auf der Seite zu haben.

Der Hauseigentümerverband empfiehlt eine jährliche Einzahlung von 1 Prozent des Gebäudewerts. Bei grösseren Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften kommen so beträchtliche Summen zusammen. Nun heisst es aufgepasst.

Blick auf Verzinsung lohnt sich

Es kann durchaus sein, dass auf dem Erneuerungsfonds-Konto weniger Geld liegt als erwartet – weil die Bank auf dem Konto einen Negativzins verrechnet. Umso mehr ärgert es dann, wenn bei einer anstehenden Renovation plötzlich Geld fehlt.

Es lohnt sich deshalb, einen Blick auf die Verzinsung des Erneuerungsfonds zu werfen. Führen Stockwerkeigentümer das Konto nicht selbst, können sie bei der Verwaltung Auskunft verlangen.

Wird auf das Ersparte eine Guthabengebühr verrechnet? Ist das der Fall, sollten Miteigentümer das Gespräch mit der Bank suchen. Denn es gibt durchaus Verhandlungsspielraum. Blick hat bei den Geldhäusern nachgefragt.

Schwammige Richtlinien

Schweizer Banken haben keine klaren Richtlinien, wenn es um die Negativverzinsung der Erneuerungsfonds geht. Es gelten meist dieselben Regeln, die auch für andere Konten gelten. Doch auch dort sind die Konditionen nicht leicht zu durchschauen.

Klar ist: Negativzinsen werden eher dort erhoben, wo der Kontostand deutlich über dem eines gewöhnlichen Sparkontos liegt. Und das trifft oft auf Erneuerungsfonds zu. Die UBS beispielsweise verrechnet auf Konten mit Beträgen über 250'000 Franken eine Guthabengebühr von 0,75 Prozent. Kunden mit Erneuerungsfonds sind davon nicht ausgenommen.Raiffeisen Schweiz empfiehlt den Raiffeisenbanken die Verrechnung einer Guthabengebühr in Höhe von 0,75 Prozent bei Privat- und Firmenkunden mit Konto-Neugeldzuflüssen von mindestens 250'000 Franken in den letzten 18 Monaten. Dabei werden vom gesamten Kontovolumen ein Freibetrag von 250'000 Franken sowie alle Finanzierungen und Wertschriftenanlagen abgezogen.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) gibt die Negativzinsen eigenen Angaben zufolge differenziert im Interbankenmarkt und auf Guthaben von Kunden mit hohen Liquiditätsbeständen weiter. Sie hat keinen fixen Betrag definiert, ab welchem Negativzinsen zwingend erhoben werden. Kleinsparer und Kleinunternehmen seien davon nicht betroffen.

Individuelle Beurteilung

Die Credit Suisse (CS) berechnet erst ab zwei Millionen Franken einen Negativzins von 0,75 Prozent. Für Erneuerungsfonds gelten laut CS dieselben Konditionen. Doch: Sonderkonditionen können zur Anwendung kommen. Wie andere Finanzinstitute auch berücksichtigt die CS jeweils die Gesamtkundensituation.

Auch Raiffeisen-Sprecher Jan Söntgerath sagt: «Ob die Konditionen auf Einlagen in Erneuerungsfonds zutreffen, beurteilen die Raiffeisenbanken in jedem Fall individuell und immer im Hinblick auf die Gesamtkundenbeziehung. Auch bei der ZKB hängt es von der bestehenden Kundenbeziehung und «der Grössenordnung des jeweiligen Geschäfts» ab, ob die Negativzinsen weitergegeben werden.

Soll heissen: Miteigentümer haben durchaus die Möglichkeit, mit der Bank über die Gebühr zu verhandeln. Entscheidend ist dabei, ob die Miteigentümer auch andere Konten bei der Bank haben. Haben sie vielleicht sogar ihre Hypothek dort aufgenommen? Das erhöht die Chancen, dass die Bank einlenkt. Und wenn nicht, sollten Stockwerkeigentümer den Wechsel zu einer anderen Bank nicht scheuen. Quelle: Blick