Eigentumsformen
Kaufen Sie das Wohnobjekt alleine? Oder zusammen mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Lebenspartner? Spätestens im Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie das Haus alleine oder im Miteigentum kaufen und zu welchen Anteilen Sie und Ihre Partner daran beteiligt sind. Diese Angaben werden im Grundbuch vermerkt. Die häufigsten Arten, wie man Wohneigentum erwirbt, sind:
- Alleineigentum: Sie alleine bringen das
Eigenkapital mit. Sie können frei über das Objekt verfügen, sind aber
auch allein verantwortlich für Unterhalt, Schäden und die Bezahlung des
Zinses an die Bank.
- Gesamteigentum: In dieser Eigentumsform sind die
Eigentümer entweder durch einen Vertrag (z.B. durch den Ehevertrag oder
eine einfache Gesellschaft) oder durch eine Gesetzesvorschrift (meistens
durch eine Erbgemeinschaft) gemeinsam Eigentümer – und zwar unabhängig
davon, wer wie viel Geld in die Immobilie investiert hat. Was zählt, ist
das übergeordnete Verhältnis, also beispielsweise der Ehevertrag. Das
Verhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang an der Immobilie beteiligt
ist. Beim Gesamteigentum können die Partner nicht frei über ihre Anteile
verfügen: Entscheidungen, beispielsweise bezüglich eines Verkaufs der
Immobilie müssen gemeinsam gefällt werden.
- Miteigentum: Sie teilen sich das Eigentum mit einer oder mehreren Personen. Im Grundbuch werden die sogenannten Miteigentumsanteile festgehalten, die sich meistens nach den Beiträgen der Beteiligten richten. Jeder kann über seinen Anteil frei verfügen, hat dafür aber auch die Pflichten eines Eigentümers. Will jemand seinen Anteil verkaufen, haben die andern Miteigentümer ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Entscheide werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Das Stockwerkeigentum ist eine Form des Miteigentums, für die das Gesetz detaillierte Regeln aufstellt. Quelle: www.ch.ch/de/wohneigentum
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