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Donnerstag, 4. März 2021

Lex Koller: Verschärfung abgelehnt

Mit einer knappen Mehrheit hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine vorübergehende Ausweitung der Lex Koller auf gewerblich genutzte Immobilien vorsah.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) sieht keine Anzeichen dafür, dass kapitalkräftige ausländische Unternehmungen von der gegenwärtigen Krise profitieren und sich durch den Kauf von schweizerischen Unternehmen günstig deren Betriebsliegenschaften sichern könnten.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die RK-S auf ihrer jüngsten Sitzung eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), knapp abgelehnt.

Die RK-N hatte an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Initiative gestimmt, mit der eine Verschärfung der Lex Koller beabsichtigt war: Die Bewilligungspflicht des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) sollte vorübergehend auch auf Betriebsstätten-Grundstücke ausgedehnt werden.

Die RK-N war der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie dazu führen könnten, dass Grundstücke von Unternehmen, welche durch die Krise in Not geraten sind, einfach und günstig von kapitalkräftigen ausländischen Unternehmen erworben werden könnten.

Die RK-S teilt diese Befürchtung nicht. Sie verweist darauf, dass gerade die Berggebiete mit ihren touristischen Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen sind. Befürchtet wird, dass eine gesetzgeberische Aktivität zur Verschärfung der Lex Koller zu einer grossen Unsicherheit führt, zumal die angestrebte Änderung auch rückwirkende Rechtsfolgen hätte. Die RK-S sieht für die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf Betriebsstätten-Grundstücke keinen Handlungsbedarf. Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch








 

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