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Donnerstag, 25. Februar 2021

Rechtliche Grundlagen und Finanzierung beim Immobilienkauf

Als EU-Bürger, der in der Schweiz gemeldet ist, ist man rechtlich einem Schweizer Bürger defacto gleichgestellt und kann ohne Weiteres Grund und Immobilien erwerben und verkaufen. Da der Kaufpreis in der Regel nicht ohne Kredit gestemmt werden kann, sollten die Bedingungen der Kreditinstitute genau verglichen werden. Üblich ist eine 20-Prozent-Finanzierung. Dabei bringt der Käufer 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital mit und nimmt einen Kredit über die restlichen 80 Prozent auf, während die Immobilie bei der Bank als Sicherheit fungiert.

Anders als in Deutschland wird zum Eigenkapitalanteil nicht nur frei verfügbares Erspartes gezählt. Zur Hälfte kann der Eigenbetrag beispielsweise auch aus Rücklagen zur Altersversorgung bestehen. Quelle: Immowelt

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