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Dienstag, 9. November 2021

Zu welchem Zeitpunkt kann ich mein Stockwerkeigentum verkaufen?

Als Stockwerkeigentümer können Sie grundsätzlich selbst über den Verkaufszeitpunkt ihrer Wohnung bestimmen. Es ist jedoch möglich, dass im Begründungsakt, in einer späteren vertraglichen Vereinbarung oder im Stockwerkeigentümer-Reglement ein Vorkaufsrecht und/oder ein Einspracherecht festgehalten ist. Damit könnten sich die anderen Stockwerkeigentümer gegen den Verkauf wehren. Damit das Vorkaufs-/Einspracherecht zur Geltung kommt, muss es allerdings zwingend mindestens im Grundbuch stehen.

 

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