Es stellt sich die Frage, welche Kosten denn überhaupt Nebenkosten
sind. Grundsätzlich gilt: Zu diesen zählen ausschliesslich Kosten, die
mit dem Gebrauch der Mietsache im Zusammenhang stehen.
Neben den im Gesetz angeführten Heiz- und Warmwasserkosten sind folgende Nebenkostenarten am häufigsten anzutreffen: Hauswartung, Abwassergebühren, Kehrichtabfuhrgebühren, Garten-/Umgebungspflege, Kosten der Schneeräumung, Kabel-TV-Gebühren/Antennengebühren, Allgemeinstrom sowie Serviceabonnemente, beispielsweise für Lift und Klimaanlagen.
Heiz- und Warmwasserkosten
Zu den wichtigsten Nebenkostenpositionen zählen die Heiz- und
Warmwasserkosten. Der Gesetzgeber hat die Heiz- und Warmwasserkosten
besonders ausführlich geregelt und einen Katalog jener Kosten
geschaffen, die direkt mit dem Betrieb der Heizungsanlage und der
zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage zusammenhängen. Bei Neubauten
müssen seit 1998 verbrauchsabhängige Heiz- und
Warmwasserkostenabrechnungen erstellt werden (Energiegesetz vom 26. Juni
1998).
Bei der Verteilung der Nebenkosten auf die Mieter hat der Vermieter dem
Grundsatz der tatsächlichen Kosten Rechnung zu tragen. Er muss zwischen
neutralen Nebenkosten – Kosten, die in keinem Zusammenhang mit der
Grösse des Mietobjektes stehen – und verbrauchsabhängigen Nebenkosten
unterscheiden. Die Verteilung der neutralen Kosten kann auf alle
Wohnungen gleichmässig erfolgen; verbrauchsabhängige Kosten sind nach
Massgabe der Raumflächen beziehungsweise der Rauminhalte zu verteilen. Quelle: suedostschweiz.ch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen