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Dienstag, 11. August 2020

Hypothekarischer Referenzzinssatz


Der Mietzins wird anhand des Referenzzinssatzes angepasst. Dieser wird vierteljährlich bekannt gegeben und basiert auf dem Durchschnittszinssatz für Hypothekarkredite in der Schweiz. Aktuell liegt er bei 1.25 %. Der aktuelle Referenzzinssatzbeträgt 1,25 Prozent und ist seit dem 2. März 2020 gültig.
Stichtag für Hypothekarzinssatz
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gibt der Schweizerischen Nationalbank den Auftrag an Stichtagen den durchschnittlichen Hypothekarzinssatz zu erheben. Die Stichtage sind der 31. März, 30. Juni, 30. November und 31. Dezember.
Die Erhebung erfolgt bei allen Banken, die eine inländische Hypothekarforderung von über 300 Millionen Franken haben. Inländische Hypothekarforderungen sind solche, die Immobilienobjekte in der Schweiz betreffen.
Referenzzinssatz berechnen
Bis alle Daten erhoben und der Referenzzinssatz berechnet ist, dauert es vom Stichtag an jeweils zwei Monate. Das Resultat der Erhebung vom 30. Juni wird entsprechend erst Anfang September vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht.
Zum ersten Mal wurde ein solcher durchschnittlicher Hypothekarzinssatz im Sommer 2008 erhoben und am 9. September 2008 veröffentlicht. Der Zinssatz betrug 3,43 Prozent. Der Referenzzinssatz wurde dann mathematisch auf 3,5 aufgerundet.
Referenzzinssatz bei 0,25% Veränderung angepasst
Wegen dieser mathematischen Rundung wird der Referenzzinssatz erst dann angepasst, wenn sich der Durchschnittssatz um mindestens 0,25 Prozent nach oben oder nach unten bewegt. Ein Beispiel: Der Durchschnittszinssatz beträgt 2,43 Prozent, entsprechend wird der Referenzzinssatz auf 2,5 gerundet. Sinkt der Durchschnittszinssatz um 0,25 auf 2,18 Prozent, wird der Referenzzinssatz neu auf 2,25 gerundet. Quelle www.immoscout24.ch

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