Der Mietzins wird anhand des Referenzzinssatzes angepasst. Dieser wird
vierteljährlich bekannt gegeben und basiert auf dem
Durchschnittszinssatz für Hypothekarkredite in der Schweiz. Aktuell
liegt er bei 1.25 %.
Der aktuelle Referenzzinssatzbeträgt 1,25 Prozent und
ist seit dem 2. März 2020 gültig.
Stichtag
für Hypothekarzinssatz
Das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gibt der Schweizerischen
Nationalbank den Auftrag an Stichtagen den durchschnittlichen
Hypothekarzinssatz zu erheben. Die Stichtage sind der 31. März, 30. Juni, 30.
November und 31. Dezember.
Die
Erhebung erfolgt bei allen Banken, die eine inländische Hypothekarforderung von
über 300 Millionen Franken haben. Inländische Hypothekarforderungen sind
solche, die Immobilienobjekte in der Schweiz betreffen.
Referenzzinssatz
berechnen
Bis
alle Daten erhoben und der Referenzzinssatz berechnet ist, dauert es vom
Stichtag an jeweils zwei Monate. Das Resultat der Erhebung vom 30. Juni wird
entsprechend erst Anfang September vom Bundesamt für Wohnungswesen
veröffentlicht.
Zum
ersten Mal wurde ein solcher durchschnittlicher Hypothekarzinssatz im Sommer
2008 erhoben und am 9. September 2008 veröffentlicht. Der Zinssatz betrug 3,43
Prozent. Der Referenzzinssatz wurde dann mathematisch auf 3,5 aufgerundet.
Referenzzinssatz
bei 0,25% Veränderung angepasst
Wegen
dieser mathematischen Rundung wird der Referenzzinssatz erst dann angepasst,
wenn sich der Durchschnittssatz um mindestens 0,25 Prozent nach oben oder nach
unten bewegt. Ein Beispiel: Der Durchschnittszinssatz beträgt 2,43 Prozent,
entsprechend wird der Referenzzinssatz auf 2,5 gerundet. Sinkt der
Durchschnittszinssatz um 0,25 auf 2,18 Prozent, wird der Referenzzinssatz neu
auf 2,25 gerundet. Quelle www.immoscout24.ch
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