Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wird die
Grundstückgewinnsteuer fällig. Laut Gesetz muss der Vorbesitzer diese
Steuer bezahlen. Was Käufer wissen sollten: Kommt der Vorbesitzer dem
nicht nach, wendet sich die Gemeinde mit ihrer Forderung an den neuen
Besitzer.
Erkundigen Sie sich als Käufer bei der Gemeinde nach der Höhe des
Steuerbetrages. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass Sie die Steuer
in seinem Namen bei der Gemeinde entrichten und dass der Kaufpreis um
diese Summe verringert wird. Alternativ können Sie den Betrag auch auf
ein Sperrkonto einzahlen, das erst nach Entrichtung der
Grundstückgewinnsteuer freigegeben wird.
Quelle www.immoscout24.ch
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