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Dienstag, 25. August 2020

Grundstückgewinnsteuer beim Immobilienkauf

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wird die Grundstückgewinnsteuer fällig. Laut Gesetz muss der Vorbesitzer diese Steuer bezahlen. Was Käufer wissen sollten: Kommt der Vorbesitzer dem nicht nach, wendet sich die Gemeinde mit ihrer Forderung an den neuen Besitzer. Erkundigen Sie sich als Käufer bei der Gemeinde nach der Höhe des Steuerbetrages. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass Sie die Steuer in seinem Namen bei der Gemeinde entrichten und dass der Kaufpreis um diese Summe verringert wird. Alternativ können Sie den Betrag auch auf ein Sperrkonto einzahlen, das erst nach Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer freigegeben wird. 
Quelle www.immoscout24.ch

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