In manchen Kantonen wird beim Kauf ausserdem eine Handänderungssteuer fällig. Sie kann bis zu 3% des Verkaufspreises betragen; Käufer und Verkäufer übernehmen je die Hälfte. Zusätzlich fallen Grundbuch- und Notariatsgebühren an, die meist auf den Verkehrswert erhoben werden. Kalkulieren Sie mit Gebühren von rund einem Prozent des Verkehrswertes und halten Sie im Kaufvertrag fest, wie diese Kosten aufgeschlüsselt werden. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer je die Hälfte zahlen.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, wird auf die
Mieteinnahmen Einkommenssteuer erhoben. Bei selbst genutztem
Wohneigentum wird ein (fiktiver) Eigenmietwert zu Ihrem steuerbaren
Einkommen hinzugerechnet. Schuldzinsen können abgezogen werden (begrenzt
auf Bruttovermögenserträge plus 50'000 Franken). Wenn Sie Geld in die
Säule 3a einzahlen, können Sie diesen Betrag von Ihrem steuerbaren
Einkommen abziehen und später für die Amortisation der Hypothek
verwenden. Dabei profitieren Sie von Steuervorteilen. Quelle www.immoscout24.ch/
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