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Donnerstag, 27. August 2020

Handänderungssteuer

In manchen Kantonen wird beim Kauf ausserdem eine Handänderungssteuer fällig. Sie kann bis zu 3% des Verkaufspreises betragen; Käufer und Verkäufer übernehmen je die Hälfte. Zusätzlich fallen Grundbuch- und Notariatsgebühren an, die meist auf den Verkehrswert erhoben werden. Kalkulieren Sie mit Gebühren von rund einem Prozent des Verkehrswertes und halten Sie im Kaufvertrag fest, wie diese Kosten aufgeschlüsselt werden. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer je die Hälfte zahlen.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, wird auf die Mieteinnahmen Einkommenssteuer erhoben. Bei selbst genutztem Wohneigentum wird ein (fiktiver) Eigenmietwert zu Ihrem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Schuldzinsen können abgezogen werden (begrenzt auf Bruttovermögenserträge plus 50'000 Franken). Wenn Sie Geld in die Säule 3a einzahlen, können Sie diesen Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und später für die Amortisation der Hypothek verwenden. Dabei profitieren Sie von Steuervorteilen. Quelle www.immoscout24.ch/

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