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Donnerstag, 13. August 2020

Finanzierung durch Vorbezug von Altersgeld

Beim Vorbezug von Altersvorsorgegeldern gelten gewisse Einschränkungen. So dürfen die Freizügigkeitsgelder nur alle fünf Jahre für selbstbewohntes Wohneigentum bezogen werden. Zudem müssen die Tranchen mindestens 20'000 Franken betragen.Auch sind Rückzüge ab dem 50. Lebensjahr nur noch bis zur Hälfte des angesparten Kapitals möglich. Ab dem 60. Lebensjahr sind Vorbezüge aus der 2. Säule gar nicht mehr zulässig. 

Quelle www.immoscout24.ch

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