Bei einem privaten Insolvenzverfahren können Sie
Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist
auf einen ortsüblichen Kündigungstermin auflösen. Ein Anrecht auf eine
vorzeitige Auflösung des Mietvertrags wegen einem Insolvenzverfahren
gibt es nicht. Sie haben aber – wie bei einer normalen Kündigung – die
Möglichkeit, die Wohnung ausserterminlich zu kündigen. Dazu müssen Sie
dem Vermieter einen «solventen und zumutbaren» Nachmieter vorschlagen.
Dieser Nachmieter muss bereit sein, Ihre Wohnung auf den gewünschten
Zeitpunkt zu übernehmen. Das Gesetz verlangt nur einen Nachmieter. Gehen
Sie aber kein unnötiges Risiko ein und schlagen Sie dem Vermieter im
besten Fall drei Nachmieter vor. Quelle www.immoscout24.ch
Dienstag, 28. Juli 2020
Wohnungskündigung bei Insolvenz
Bei einer Privatinsolvenz ist die Ausgangslage in
der Regel umgekehrt: Es geht nicht darum, vorzeitig oder termingerecht
aus einem Mietvertrag auszusteigen, sondern trotz Insolvenz in der
Wohnung bleiben zu können. Bei einem Privatkonkurs kann der Vermieter
beim Mieter eine angemessene Summe zur Sicherstellung künftiger Mieten
verlangen. Kann der Mieter diese Sicherheit nicht innerhalb der
gesetzlichen Frist leisten, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos
kündigen.
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