Fast täglich werden in der Schweiz Häuser und Wohnungen versteigert.
Zu einer Zwangsversteigerung kommt es in den
meisten Fällen, wenn ein Immobilien-Besitzer finanziell in Bedrängnis
gerät und er seine Hypothekarzinsen bei der Bank nicht mehr bezahlen
kann.
Haus günstig ersteigern? - Stimmt nicht immer
Die Banken bieten meist nur so lange mit, bis der
Betrag die Schulden des Vorbesitzers deckt. Die Chancen stehen also gut,
auf diesem Weg ein Objekt zu gutem Preis zu erstehen.
Bei attraktiven Immobilien in Ballungsgebieten sind
aber keine Schnäppchen zu erwarten. Und bevor Sie als Interessent
mitbieten, sollten Sie sich gut vorbereiten.
Bei Zwangsversteigerung gilt: Erst einmal genau hinschauen
Im örtlichen Amtsblatt und auf den Webseiten der
Konkurs- und Betreibungsämter ist einsehbar, welche Objekte wann zu
welchem geschätzten Preis unter den Hammer kommen.
Wenn Sie eine Liegenschaft interessiert, bestellen
Sie als erstes die Verkaufsbroschüre. Sehen Sie sich die
Steigerungsbedingungen, die Pläne, das Lastenverzeichnis und die
Schätzung genau an. Werfen Sie auf jeden Fall auch einen Blick in den
Grundbucheintrag. Dieser gibt Auskunft darüber, ob eine Nutzung ohne
Einschränkungen möglich ist oder ob noch Lasten zum Objekt gehören.
Wichtig: selbst besichtigen, da es keine Garantie gibt
Besichtigen Sie das Objekt. Nehmen Sie am besten einen Experten mit. Er kann Sie dabei unterstützen, Schwachstellen zu erkennen.
Das ist besonders wichtig, weil es bei einer
Versteigerung keine Garantien gibt – Mängelrechte zum Beispiel sind
ausgeschlossen. Und so können Sie sich vom Experten auch gleich eine
Zweitmeinung über den Wert des Objekts einholen.
Die Versteigerung: Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten
Es ist empfehlenswert, schon im Vorfeld eine
Versteigerung zu besuchen, bevor es Ernst gilt. Als Zuschauer lernen Sie
die Abläufe kennen und können vielleicht von anderen Bietern Tricks und
Strategien abschauen.
Vorgängig Termin mit der Bank machen
Vereinbaren Sie vor der Versteigerung einen Termin
mit der Bank, um die Finanzierung zu besprechen. Erst wenn Sie die
schriftliche Kreditzusicherung der Bank haben, können Sie eine
Obergrenze für Ihr Gebot festlegen: Das Limit setzt sich aus dem
maximalen Kreditbetrag und Ihrem Eigenkapital zusammen.
Das ersteigerte Haus gehört sofort Ihnen
Wer den Zuschlag erhält, muss direkt nach der
Versteigerung eine Anzahlung von 10 bis 20 Prozent des Schätzwertes
hinterlegen. Halten Sie also den entsprechenden Betrag als Scheck
bereit.
Zudem sollten Sie auch gleich eine Versicherung
abschliessen. Ab sofort gehört die Immobilie Ihnen. In der Regel
erhalten Sie auch gleich die Schlüssel ausgehändigt.
Quelle www.immoscout24.ch
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