„Bereits im Jahre 2018 hat sich der Schweizer Bundesrat
mit der Frage beschäftigt, ob denn die bestehenden Steuergesetze für die
Blockchain-Technologie und die schaffen sogenannter Kryptowährungen ausreichen“,
erläutern die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Hierzu ist
nun eine Entscheidung getroffen. In der offiziellen Erklärung heißt es, die
bestehende Gesetzgebung einschließlich der Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und
Kapitalertragssteuer sowie der Mehrwertsteuer habe sich in Bezug auf den Umgang
mit DLT und Blockchain bewährt. Es seien daher keine legislativen Maßnahmen für
besondere steuerliche Bestimmungen für die neuen Instrumente notwendig, so der
Bundesrat. Außerdem empfahl die Behörde, dass die Quellsteuer nicht auf
Einkünfte aus Aktien- und Teilnahme-Token ausgeweitet werden sollte. „Die
Schweiz hat sich als eines der kryptofreundlichsten Länder der Welt etabliert“,
so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.
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