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Dienstag, 3. Dezember 2019

Wohnungsmieten: Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent

Mieter können keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Und Hausbesitzer können die Mietzinsen nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im September von 1,41 auf 1,39 Prozent gesunken und kratzt damit an der Grenze zur nächsten Senkung.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist nämlich angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Quelle www.handelszeitung.ch

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