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Dienstag, 17. Dezember 2019

Bundesgericht billigt Wohn-Initiative in Bern

In der Stadt Bern müssen künftig bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Beschwerden gegen die Wohn-Initiative wies das Bundesgericht ab.Laut einer Mitteilung der Stadt Bern hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die Haltung der Vorinstanzen bekräftigt. Das Volksbegehren «Für bezahlbare Wohnungen» greife nicht unzulässig in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit ein.Zudem stehe die Initiative nicht im Widerspruch zum Mietrecht, weil die geforderten Änderungen in der städtischen Bauordnung nicht in das individuelle, privatrechtliche Mietverhältnis eingreifen würden.Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried sagte, das Urteil sei eine klare Bekräftigung für den Weg, den die Stadt Bern in der Wohnpolitik eingeschlagen habe und zeige, dass die Wohn-Initiative ein taugliches Instrument sei, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Entscheid schaffe schweizweit Klarheit schaffe über die Gültigkeit ähnlicher wohnpolitischer Initiativen. Weiter unter

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