In
der Stadt Bern müssen künftig bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel
der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt
werden. Beschwerden gegen die Wohn-Initiative wies das Bundesgericht ab.Laut
einer Mitteilung der Stadt Bern hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die
Haltung der Vorinstanzen bekräftigt. Das Volksbegehren «Für bezahlbare
Wohnungen» greife nicht unzulässig in die verfassungsmässig garantierten
Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit ein.Zudem stehe die Initiative
nicht im Widerspruch zum Mietrecht, weil die geforderten Änderungen in der
städtischen Bauordnung nicht in das individuelle, privatrechtliche
Mietverhältnis eingreifen würden.Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried
sagte, das Urteil sei eine klare Bekräftigung für den Weg, den die Stadt Bern
in der Wohnpolitik eingeschlagen habe und zeige, dass die Wohn-Initiative ein
taugliches Instrument sei, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der
Entscheid schaffe schweizweit Klarheit schaffe über die Gültigkeit ähnlicher
wohnpolitischer Initiativen. Weiter unter
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