Seiten

Dienstag, 3. August 2021

Eigenmietwert und Hypothekarzinsen

Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird der Eigenmietwert der Immobilie zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Der Eigenmietwert wird periodisch geschätzt und beträgt circa 60 bis 70 Prozent des jährlichen Betrags, den ein Mieter für dieses Objekt zahlen würde. Dafür dürfen die Hypothekarzinsen aber zu 100 Prozent von den Steuern abgezogen werden. 

Bei den seit Jahren tiefen Zinsen gleichen die Schuldzinsen den Eigenmietwert aber nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, damit dieses fiktive Einkommen die Steuerrechnung nicht zu sehr erhöht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen