Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird der Eigenmietwert der Immobilie
zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Der Eigenmietwert wird
periodisch geschätzt und beträgt circa 60 bis 70 Prozent des jährlichen
Betrags, den ein Mieter für dieses Objekt zahlen würde. Dafür dürfen die
Hypothekarzinsen aber zu 100 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
Bei den seit Jahren tiefen Zinsen gleichen die Schuldzinsen den
Eigenmietwert aber nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist es umso
wichtiger, alle möglichen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, damit dieses
fiktive Einkommen die Steuerrechnung nicht zu sehr erhöht.
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