Das Gaswerkareal, eines der grössten Entwicklungsgebiete in Bern, soll zu einem Stadtquartier entwickelt werden. Die Planungsvorlagen sind nun in der öffentlichen Mitwirkung.
Der Berner Gemeinderat will das Gaswerkareal zu einem vielfältigen und lebendigen Stadtquartier mit urbaner Mischnutzung, öffentlichen Freiräumen und attraktiven Naturräumen entwickeln. Insgesamt sollen 300 bis 500 Wohnungen gebaut werden, ein Grossteil davon im preisgünstigen Bereich. Auch der Gebäudekomplex am westlichen Brückenkopf der Monbijoubrücke soll weiterentwickelt werden.
Wie der Gemeinderat mitteilt, soll im nördlichen Bereich des Gaswerkareals zwischen dem Marzili und dem Gaskessel ein Zentrum für die Nachbarschaft mit einer gemischt genutzten, dichten Bebauung entstehen. Hier sind neben Wohn- und Arbeitsnutzungen auch Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen vorgesehen. Maximal sind 68.500 qm oberirdische Geschossfläche zulässig.
Im mittleren Bereich will der Gemeinderat den Gaskessel als Jugend- und Kulturzentrum weiterentwickeln. Hier sollen maximal 5.500 qm oberirdische Geschossfläche zulässig sein. Im Süden des Areals soll eine Wohnüberbauung insbesondere für Familien realisiert werden – mit einer oberirdischen Geschossfläche von bis zu 21.000 qm. Insgesamt können so auf dem Gaswerkareal neben den zu erhaltenden Bauten 60.000 bis 80.000 qm zusätzliche Geschossfläche realisiert werden.
Für den Brückenkopf West ist eine auf dem Bestand aufbauende Sanierung vorgesehen. Auf den Flächen über dem Niveau der Eigerstrasse sind Verkaufs- und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen – teilweise preisgünstig – angedacht. Hier sind gemäss ZPP zusätzlich zum Bestand 11.500 qm Geschossfläche realisierbar. Im Sockel unterhalb der Eigerstrasse sollen Verkaufs-, Freizeit- und Lagernutzungen sowie Parkierungsflächen untergebracht werden. Hier sind zusätzlich 5.000 qm Geschossfläche möglich.
Da diese Pläne bei der heute gültigen Zonierung planungs- und baurechtlich nicht umsetzbar sind, sollen das Gaswerkareal und der Brückenkopf West in zwei Zonen mit Planungspflicht (ZPP) umgezont werden. Die entsprechenden Planungsvorlagen sind noch bis Mitte September in der öffentlichen Mitwirkung. Im Sommer 2023 soll es eine Volksabstimmung über das Vorhaben geben. Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch
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