Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie die rechtlichen Beschränkungen in Erfahrung bringen. Dazu zählen zum Beispiel die baurechtlich erlaubte Geschosszahl, die Ausnützungsziffer (Verhältnis Wohnraum zu Grundstücksfläche) sowie Gebäudehöhe und Grenzabstände.
Dies bringen Sie beim zuständigen Bauamt bzw.
Kreisarchitekten in Erfahrung. Am Grundbuchamt ermitteln Sie, ob
relevante Wegerechte von Nachbarn oder ein festgelegter Charakter der
Bebauung für das Grundstück vorliegen.
Kompetente Baupartner
Steht einem Umbau baurechtlich nichts im Wege, so
muss dieser geplant werden. Arbeiten Sie mit einem Architekten zusammen,
profitieren Sie von der baurechtlichen Beratung durch einen Experten.
Ein Architekt lotet die gegebene räumliche Struktur und das Potenzial
für Verbesserungen gründlich aus.
Darüber hinaus klärt er die Tragfähigkeit von
bestehenden Konstruktionen oder die Umsetzung von Energievorschriften
sorgfältig ab. Ein guter Bauplan ist die Grundlage für gelungene
Bauprojekte.
Finanzierung absichern
Sind alle Pläne ausgearbeitet, so muss die Finanzierung geklärt werden. Gesamtkosten und Zinsbelastung
sollten sich im Rahmen der üblichen Bankrichtlinien bewegen. Vor allem
bei Altbauten ist zu bedenken, dass die effektiven Baukosten manchmal
nicht vollumfänglich als Wertvermehrung anerkannt und deshalb nicht von
der Bank finanziert werden.
Klären Sie aus diesem Grund ab, wie stark die
geplanten Investitionen den Wert der Liegenschaft steigern und welchen
Teil der Kosten die Bank finanziert. Massgeblich für die Belehnung ist
der Schätzwert des Objekts nach dem Umbau.
Fazit:
Nur gut durchdachte und geplante Erweiterungen des Wohnraums bringen
Wohnkomfort und eine solide Finanzierungsmöglichkeit. Quelle www.immoscout24.ch
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