Eigenkapitalquote anheben – Vorsorgegelder nutzen
Zur Finanzierung des Eigenheims wird eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent erwartet. Reichen Ihre Eigenmittel nicht aus, besteht die Möglichkeit, vorab Vorsorgegelder einzusetzen. Dazu beziehen oder verpfänden Sie entweder Kapital aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) oder aus der Säule 3a (gebundene Vorsorge).
In beiden Fällen können diese Gelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung wie folgt verwendet werden:
für den Erwerb oder die Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum
für eine Beteiligung an selbst bewohntem Wohneigentum (z.B. Genossenschaftsanteile)
für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen auf selbst bewohntes Wohneigentum
Vorsorgegelder einsetzen: Säule 2
Sie haben zwei Möglichkeiten, Vorsorgegelder der Säule 2 einzusetzen. Dabei ist aber zu beachten, dass Sie mindestens 10 Prozent des Immobilienwertes mit Eigenkapital finanzieren müssen, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt. Beim Vorbezug lassen Sie sich Ihr verfügbares Freizügigkeitskapital von der Pensionskasse ganz oder teilweise auszahlen und begleichen damit direkt einen Teil des Kaufpreises. Alternativ können Sie Ihre Freizügigkeitsleistungen auch für eine Hypothek verpfänden. Ihr Vorteil: Sie wahren Ihre vollen Ansprüche aus der Pensionskasse, bezahlen keine Steuern auf Vorbezüge, und es fallen keine Prämien für allfällige Zusatzversicherungen an.
Vorsorgegelder einsetzen: Säule 3a
Auch die gesparten Vorsorgegelder der Säule 3a können Sie auf zwei verschiedene Arten nutzen. Sie können die von Ihnen einbezahlten Gelder vorzeitig zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum beziehen. Das ausbezahlte Kapital der Säule 3a müssen Sie versteuern. Im Gegensatz zur 2. Säule müssen diese Vorbezüge beim Verkauf der Liegenschaft jedoch nicht zurückbezahlt werden. Oder Sie können einbezahlte Gelder verpfänden. Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass das Geld weiterhin steuerfrei für Sie arbeitet und Sie keine Steuern auf ausbezahltes Kapital bezahlen müssen.
Welche Risiken bestehen beim Vorbezug?
Beim Vorbezug von Geldern der beruflichen Vorsorge sollten Sie daran denken, dass sich die Vorsorgeleistungen bei der Pensionierung oder im Risikofall (Tod/Invalidität) reduzieren. Um trotzdem gut abgesichert zu sein, ist eventuell eine Zusatzversicherung nötig – wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Fazit:
Reichen die Eigenmittel nicht aus, um Wohneigentum zu finanzieren, bietet sich
der Vorbezug oder die Verpfändung von Vorsorgegeldern an. Dabei stehen Ihnen
sowohl die Gelder der beruflichen als auch der gebundenen Vorsorge zur
Erfüllung Ihres Traums zur Verfügung. Quelle www.immoscout24.ch
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