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Donnerstag, 6. September 2018

Leitzins bei Mieten bleibt gleich


Mieter in der Schweiz müssen nicht mit Mieterhöhungen rechnen“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Denn wie das Bundesamt für das Wohnungswesen mitteilt, bleibt der für die Mietzinsberechnung maßgebliche Referenzzinssatz mit 1,5 Prozent gleich. Mieter können bei höher angesetztem Mietzinssatz Rückerstattungen verlangen. Allerdings können die Vermieter in diesem Fall die Teuerung gemäß Landesindex der Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung gegenrechnen,so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.




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