„Mieter in der Schweiz müssen
nicht mit Mieterhöhungen rechnen“,
erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Denn wie das Bundesamt für das Wohnungswesen mitteilt,
bleibt der für die Mietzinsberechnung maßgebliche Referenzzinssatz mit 1,5
Prozent gleich. Mieter können bei höher angesetztem Mietzinssatz
Rückerstattungen verlangen. „Allerdings können
die Vermieter in diesem Fall die Teuerung gemäß Landesindex der
Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung gegenrechnen,“ so die Experten
der Gallus Immobilien Konzepte.
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