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Donnerstag, 21. Januar 2021

Hypothek zurückzahlen

Wichtig zu wissen: Nicht alle Hypothekarnehmer können ihre Hypothek freiwillig zurückzahlen. Die Rückzahlung der ersten Hypothek kann bei einer Festhypothek nur nach Laufzeitende ohne Vorfälligkeitsgebühr vorgenommen werden oder wenn beim Abschluss eine jährliche Amortisation vereinbart wurde. Bei einer variablen Hypothek ist eine Rückzahlung jederzeit möglich. Auch Libor- bzw. Saron-Hypotheken sind in Bezug auf die Rückzahlung relativ flexibel.

Die Kreditgeber unterscheiden grundsätzlich zwischen der freiwilligen Rückzahlung einer ersten Hypothek und der Amortisationspflicht bei einer zweiten Hypothek. Eine mit 80% belehnte Immobilie bzw. eine zweite Hypothek muss innert 15 Jahren beziehungsweise bis zum Erreichen des 65. Lebensjahrs getilgt werden. Auch nach der Pensionierung dürfen die kalkulatorisch berechneten Wohnkosten maximal einen Drittel des (Renten-)Einkommens ausmachen. Stellt eine Bank zum Beispiel fest, dass die kalkulierte Kredit-Tragbarkeit bei Pensionären wegen gesunkenen Einkommens nicht mehr gegeben ist, kann sie Kreditrückzahlungen verlangen. Quelle: www.nzz.ch

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