Bei einem Hauskauf gehen die bestehenden Versicherungen automatisch an den neuen Eigentümer über. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie sich dagegen wehren. Wichtig ist das Einhalten der gesetzlichen Fristen.
Die Grundlage für diese Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz
(Art. 54) zu finden: Seit 1. Juli 2009 bleiben die obligatorische
Gebäudeversicherung sowie auch freiwillige Versicherungen wie etwa eine
Gebäudewasserversicherung oder eine Hausratversicherung nach der Handänderung automatisch gültig. Weiter unter www.immoscout24.ch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen