Ausländische Versandhändler sollen Waren in jedem Fall versteuern
müssen. Darauf pocht der Bundesrat. Weil die bisherigen Regeln nicht
wirksam sind, zieht er die Schraube an.Täglich landen ausländische Pakete in Schweizer
Briefkästen. Lange Zeit waren Kleinsendungen bis zu einem gewissen Wert
von der Mehrwertsteuer befreit, während diese bei inländischen
Online-Händlern in jedem Fall fällig wurde. Um gleich lange Spiesse zu
schaffen, hat der Bund bereits einmal die gesetzlichen Grundlagen
angepasst.
Seit 2019 müssen auch ausländische
Versandhändler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen abrechnen, wenn
sie hierzulande mehr als 100'000 Franken Umsatz erwirtschaften.
Nach 18 Monaten kommt der Bundesrat
nun zum Schluss, dass die Wirkung begrenzt ist. Zahlreiche ausländische
Online-Händler hätten sich gar nicht als mehrwertsteuerpflichtige
Personen angemeldet, kritisiert der Bundesrat. Er hat deshalb am Freitag
im Rahmen einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes neue Massnahmen
beschlossen, wie es in einer Mitteilung der Eidgenössischen
Steuerverwaltung heisst.
Zur Durchsetzung der neuen
Regeln erhält der Bund weitreichende Befugnisse. Ausländische
Online-Händler, welche die versandten Waren nicht deklarieren und
versteuern, können mit einem Einfuhrverbot belegt werden.
Auch kann der Bund Gegenstände vernichten oder zum Schutz der
Kundinnnen und Kunden die Namen der fehlbaren Unternehmen
veröffentlichten. Die Massnahme dürfte jährlich schätzungsweise 75 bis
100 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen. (bzbasel.ch) Quelle www.watson.ch
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