Donnerstag, 20. Oktober 2016
Keine zahlenmäßige Obergrenze bei Zuzug aus dem Ausland
Der
Nationalrat der Schweiz hat beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative
deutlich zu entschärfen. Damit stimmte er gegen die mehrheitlich konservativen
Politiker, die zahlenmäßige Höchstgrenzen – auch für den Zuzug aus europäischen
Ländern – forderten. Nahezu alle Zeitungen und Onlineportale berichteten
hierüber. Die Idee zur Masseneinwanderungsinitiative war aufgrund einer
Volksbefragung ins Rollen gekommen. Die nunmehr entschärfte Version sieht im
Wesentlichen vor, dass Inländer bei Arbeitsplatzfragen – ein wesentliches
Kriterium bei der Einwanderung – bevorteilt werden. Denn grundsätzlich ist eine
Einwanderung in die Schweiz nur möglich, wenn ein Arbeitsplatz nachgewiesen
werden kann. Ob diese Vorgehensweise europarechtlich umsetzbar ist, ist nicht
gänzlich geklärt. „Eine zahlenmäßige Begrenzung hätte alleine schon deshalb
keinen Sinn gemacht, da viele Stellen in Fach- und Führungsbereichen in der Schweiz
schon jetzt nicht besetzt werden können“, meinen die Fachleute der Gallus Immobilien
Konzepte GmbH (Gallus). Insofern sei der derzeitige Entscheidungsstand eine
pragmatische Lösung.
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