Spätestens ein halbes Jahr bevor Ihre Hypothek ausläuft sollten Sie im Kreditvertrag nachsehen, ob Ihre Hypothek an eine Kündigungsfrist gebunden ist. Es gibt einige wenige Schweizer Anbieter, bei denen Festhypotheken an eine Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten geknüpft sind, normal sind aber 3 Monate. Verpassen Sie die Frist, wandeln manche Banken den Kredit automatisch in eine teure variable Hypothek um.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Frist können Sie nun Ihre Hypothek kündigen und die Anschlussfinanzierung mit dem aktuellen oder einem anderen Anbieter angehen.
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