Dienstag, 23. April 2019
Keine Belastung durch arbeitslose Grenzgänger für die Schweiz
„Den EU-Gesetzgebern ist es nicht gelungen,
sich auf einen Kompromiss bei der geplanten Neufassung der
Sozialversicherungskoordination zu einigen. Damit ist die Reform vorerst vom
Tisch“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Mit
entsprechend positiven Auswirkungen für die Schweiz. Denn das Vorhaben umfasste
auch einen Systemwechsel bei der Behandlung von arbeitslosen Grenzgängern. „Nun
wird weiterhin die Regel gelten, dass ein Grenzgänger zwar in die
Arbeitslosenversicherung am Arbeitsort einzahlt, bei einem Verlust der Stelle aber
das Wohnsitzland die Arbeitslosengelder auszahlen muss“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.
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