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Dienstag, 23. April 2019

Keine Belastung durch arbeitslose Grenzgänger für die Schweiz

„Den EU-Gesetzgebern ist es nicht gelungen, sich auf einen Kompromiss bei der geplanten Neufassung der Sozialversicherungskoordination zu einigen. Damit ist die Reform vorerst vom Tisch“, erklären die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Mit entsprechend positiven Auswirkungen für die Schweiz. Denn das Vorhaben umfasste auch einen Systemwechsel bei der Behandlung von arbeitslosen Grenzgängern. „Nun wird weiterhin die Regel gelten, dass ein Grenzgänger zwar in die Arbeitslosenversicherung am Arbeitsort einzahlt, bei einem Verlust der Stelle aber das Wohnsitzland die Arbeitslosengelder auszahlen muss“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte. 

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