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Dienstag, 28. Juli 2020

Wohnungskündigung bei Insolvenz

Bei einer Privatinsolvenz ist die Ausgangslage in der Regel umgekehrt: Es geht nicht darum, vorzeitig oder termingerecht aus einem Mietvertrag auszusteigen, sondern trotz Insolvenz in der Wohnung bleiben zu können. Bei einem Privatkonkurs kann der Vermieter beim Mieter eine angemessene Summe zur Sicherstellung künftiger Mieten verlangen. Kann der Mieter diese Sicherheit nicht innerhalb der gesetzlichen Frist leisten, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Bei einem privaten Insolvenzverfahren können Sie Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist auf einen ortsüblichen Kündigungstermin auflösen. Ein Anrecht auf eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags wegen einem Insolvenzverfahren gibt es nicht. Sie haben aber – wie bei einer normalen Kündigung – die Möglichkeit, die Wohnung ausserterminlich zu kündigen. Dazu müssen Sie dem Vermieter einen «solventen und zumutbaren» Nachmieter vorschlagen. Dieser Nachmieter muss bereit sein, Ihre Wohnung auf den gewünschten Zeitpunkt zu übernehmen. Das Gesetz verlangt nur einen Nachmieter. Gehen Sie aber kein unnötiges Risiko ein und schlagen Sie dem Vermieter im besten Fall drei Nachmieter vor. Quelle www.immoscout24.ch

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