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Donnerstag, 27. August 2020

Handänderungssteuer

In manchen Kantonen wird beim Kauf ausserdem eine Handänderungssteuer fällig. Sie kann bis zu 3% des Verkaufspreises betragen; Käufer und Verkäufer übernehmen je die Hälfte. Zusätzlich fallen Grundbuch- und Notariatsgebühren an, die meist auf den Verkehrswert erhoben werden. Kalkulieren Sie mit Gebühren von rund einem Prozent des Verkehrswertes und halten Sie im Kaufvertrag fest, wie diese Kosten aufgeschlüsselt werden. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer je die Hälfte zahlen.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, wird auf die Mieteinnahmen Einkommenssteuer erhoben. Bei selbst genutztem Wohneigentum wird ein (fiktiver) Eigenmietwert zu Ihrem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Schuldzinsen können abgezogen werden (begrenzt auf Bruttovermögenserträge plus 50'000 Franken). Wenn Sie Geld in die Säule 3a einzahlen, können Sie diesen Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und später für die Amortisation der Hypothek verwenden. Dabei profitieren Sie von Steuervorteilen. Quelle www.immoscout24.ch/

Dienstag, 25. August 2020

Grundstückgewinnsteuer beim Immobilienkauf

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wird die Grundstückgewinnsteuer fällig. Laut Gesetz muss der Vorbesitzer diese Steuer bezahlen. Was Käufer wissen sollten: Kommt der Vorbesitzer dem nicht nach, wendet sich die Gemeinde mit ihrer Forderung an den neuen Besitzer. Erkundigen Sie sich als Käufer bei der Gemeinde nach der Höhe des Steuerbetrages. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass Sie die Steuer in seinem Namen bei der Gemeinde entrichten und dass der Kaufpreis um diese Summe verringert wird. Alternativ können Sie den Betrag auch auf ein Sperrkonto einzahlen, das erst nach Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer freigegeben wird. 
Quelle www.immoscout24.ch

Donnerstag, 20. August 2020

Wohnungsbesitzer sind zufriedener als Mieter

„Eine Untersuchung über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Immobilienmarkt im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen macht deutlich, dass fast ein Viertel der Haushalte in der Schweiz in einer «unbefriedigenden Wohnsituation» lebt“, zitieren die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München besagte Studie. Deutlich zufriedener als die Mieter seien die Wohneigentümer.Sie könnten sich auch diesbezüglich glücklich schätzen, dass sie überhaupt Eigentum haben: Derzeit ist die Nachfrage deutlich höher als das Angebot. Der Eigentumsmarkt «weist ein Knappheitsniveau auf, das zuletzt 2014 erreicht wurde», so das BWO.“ „Für Immobilienunternehmen also eine gute Ausgangsbasis“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

Dienstag, 18. August 2020

Nachfrage nach Schweizer Immobilien bleibt hoch

Von der Coronakrise weitgehend unberührt zeigt sich der Schweizer Immobilienmarkt für selbstgenutztes Wohneigentum“, erläutern die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. So hat die Raiffeisen-Bankengruppe unlängst eine veröffentlicht, die zu diesem Ergebnis kommt Viele Bürger scheinen vor dem Hintergrund des Corona-Lockdown ein anderes Verständnis für ihre Wohnsituation gefunden zu haben. Darauf deute auch die seit März feststellbare Zunahme der Suchabonnements bei grossen Immobilienportalen hin. „Die Raiffeinsenbank-Experten halten Wohneigentum auch für die Zukunft sehr attraktiv. Unterstützt würde diese Situation durch die weiterhin historisch niedrigen Zinsen“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzept.

Donnerstag, 13. August 2020

Finanzierung durch Vorbezug von Altersgeld

Beim Vorbezug von Altersvorsorgegeldern gelten gewisse Einschränkungen. So dürfen die Freizügigkeitsgelder nur alle fünf Jahre für selbstbewohntes Wohneigentum bezogen werden. Zudem müssen die Tranchen mindestens 20'000 Franken betragen.Auch sind Rückzüge ab dem 50. Lebensjahr nur noch bis zur Hälfte des angesparten Kapitals möglich. Ab dem 60. Lebensjahr sind Vorbezüge aus der 2. Säule gar nicht mehr zulässig. 

Quelle www.immoscout24.ch

Dienstag, 11. August 2020

Hypothekarischer Referenzzinssatz


Der Mietzins wird anhand des Referenzzinssatzes angepasst. Dieser wird vierteljährlich bekannt gegeben und basiert auf dem Durchschnittszinssatz für Hypothekarkredite in der Schweiz. Aktuell liegt er bei 1.25 %. Der aktuelle Referenzzinssatzbeträgt 1,25 Prozent und ist seit dem 2. März 2020 gültig.
Stichtag für Hypothekarzinssatz
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gibt der Schweizerischen Nationalbank den Auftrag an Stichtagen den durchschnittlichen Hypothekarzinssatz zu erheben. Die Stichtage sind der 31. März, 30. Juni, 30. November und 31. Dezember.
Die Erhebung erfolgt bei allen Banken, die eine inländische Hypothekarforderung von über 300 Millionen Franken haben. Inländische Hypothekarforderungen sind solche, die Immobilienobjekte in der Schweiz betreffen.
Referenzzinssatz berechnen
Bis alle Daten erhoben und der Referenzzinssatz berechnet ist, dauert es vom Stichtag an jeweils zwei Monate. Das Resultat der Erhebung vom 30. Juni wird entsprechend erst Anfang September vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht.
Zum ersten Mal wurde ein solcher durchschnittlicher Hypothekarzinssatz im Sommer 2008 erhoben und am 9. September 2008 veröffentlicht. Der Zinssatz betrug 3,43 Prozent. Der Referenzzinssatz wurde dann mathematisch auf 3,5 aufgerundet.
Referenzzinssatz bei 0,25% Veränderung angepasst
Wegen dieser mathematischen Rundung wird der Referenzzinssatz erst dann angepasst, wenn sich der Durchschnittssatz um mindestens 0,25 Prozent nach oben oder nach unten bewegt. Ein Beispiel: Der Durchschnittszinssatz beträgt 2,43 Prozent, entsprechend wird der Referenzzinssatz auf 2,5 gerundet. Sinkt der Durchschnittszinssatz um 0,25 auf 2,18 Prozent, wird der Referenzzinssatz neu auf 2,25 gerundet. Quelle www.immoscout24.ch

Donnerstag, 6. August 2020

Schuldbrief

Wenn Sie für Ihren Immobilienkauf eine Hypothek aufnehmen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Erstellen eines Schuldbriefes rechnen. Dabei handelt es sich um eine Sicherheit für Ihre Bank: Falls Sie Ihre Rechnungen irgendwann nicht mehr zahlen können, darf die Bank Ihr Grundstück verpfänden. Auch dieser Schuldbrief muss im Grundbuch eingetragen werden – und auch dafür fallen Kosten an. Meist sind das zwischen 0,1 und 0,3 Prozent Ihrer Hypothekarschuld. Genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Beachten Sie unbedingt: Die bisher vorgestellten Zusatzkosten wurden jeweils zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Für das Erstellen eines Schuldbriefs müssen Sie als Käufer aber ganz alleine aufkommen. Klären Sie beim Verkäufer deshalb ab, ob es allenfalls die Möglichkeit gibt, einen bestehenden Schuldschein zu übernehmen. Quelle  www.immoscout24.ch

Dienstag, 4. August 2020

Grundbuchgebühr beim Hauskauf

Damit ein Hauskauf offiziell ist, braucht es einen Eintrag im Grundbuch. Und auch dafür werden Gebühren fällig. Die Gemeinden und Kantone legen diese Kosten individuell fest und es gibt deshalb auch hier grosse Unterschiede. In einigen Kantonen wird die Höhe der Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand bemessen. Meist ist sie aber abhängig vom Verkaufspreis. Je nach Kanton kommen Zusatzkosten zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Kaufpreises auf Sie zu. Auch diese Ausgaben werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Quelle: immoscout24.ch