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Donnerstag, 29. April 2021

Wie entwickeln sich die Immobilienpreise in der Schweiz?

Die Immobilienpreisentwicklung schien in den letzten Jahren kaum aufzuhalten. Beinahe gleichermassen davon betroffen waren Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum: Seit der Jahrtausendwende haben sich die Immobilienpreise für Eigentumswohnungen mehr als verdoppelt und Häuser sind im Landesmittel um ganze 60 Prozent teurer geworden.

Und selbst in der jüngsten stark durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit zeigt sich der Immobilienmarkt robust, vor allem in den Schweizer Zentren und Agglomerationen. Und der Preisansteig von Häusern und Wohnungen wird sich voraussichtlich auch in naher Zukunft fortsetzen. Quelle: immoverkauf24.ch

Dienstag, 27. April 2021

Steigende Preise in allen schweizer Regionen

Schweizweit steigen die Preise fürs Eigenheim  

Allerdings sind die Preise in allen Regionen der Schweiz von 2010 bis 2020 gestiegen. Dies gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, aber auch für Mieten, wobei die Preise für Eigentumsimmobilien deutlich stärker als die Mietpreise hochgingen.

Bei den Wohneigentumspreisen ist die Spanne der Zunahme indes sehr breit. So war der Anstieg in ohnehin teureren Kantonen meist besonders hoch. Im Kanton Zug etwa sind von 2010 bis 2020 die Preise für eine 4,5-Zimmer-Eigentumswohnung von 900'000 auf 1,3 Millionen Franken geklettert. Dies entspricht einer Zunahme von 45 Prozent. Im Kanton Uri liegt die Zunahme dagegen bei einem Anstieg von 675'000 auf 710'000 Franken lediglich bei 5 Prozent.

Bei den Mietpreisen indes bewegen sich die Zunahmen in den einzelnen Kantonen lediglich zwischen 6 und 10 Prozent. Allerdings zeigt sich in den vergleichsweise günstigen Kantonen vor allem im Segment der 3,5-Zimmer-Wohnungen eine Zunahme der Mieten, während in den teureren Kantonen die Mieten für Wohnungen mit 5,5 Zimmern am stärksten angestiegen sind. Quelle: www.blick.ch

Donnerstag, 22. April 2021

Preisunterschiede in der Schweiz sind riesig

Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen von der eigenen Immobilie. Vorteile bei der Suche nach dem Traumhaus hat allerdings, wer regional flexibel ist. Denn die Preisunterschiede in der Schweiz sind riesig. Nicht gross anders sieht es bei den Mietpreisen aus.

Wer ein Budget von einer 500'000 Franken hat, kann sich in den Kantonen Uri, St. Gallen und Jura eine Wohnung mit mindestens 4,5 Zimmern kaufen, bekommt in Genf oder Zug aber gerade mal eine 1,5-Zimmer-Wohnung. In Zürich liegen immerhin noch 3 Zimmer drin. Zu diesem Resultat kommt zumindest das Immobilienportal Homegate anhand seiner Inserate.

Aber auch innerhalb einzelner Kantone macht Homegate grosse Unterschiede aus. So reicht etwa im Kanton Zürich die halbe Million in Gemeinden wie Elgg, Gossau oder Mönchaltorf für eine Wohnung mit 3,5 Zimmern, in der Stadt Zürich, in Horgen oder Männedorf dagegen lediglich für eine mit 1,5 Zimmern. Quelle:  www.blick.ch



Dienstag, 20. April 2021

Immobilien als Kapitalanlage

Immobilien als Kapitalanlage sind gefragt. Das lang anhaltend niedrige Zinsniveau lenkt den Fokus auf vermietete Immobilien, mit denen sich eine gute Rendite erzielen lässt. Neben der Rendite spielen weitere Aspekte wie Vermögensaufbau und private Altersvorsorge eine Rolle. Dennoch sollten Sie beim Kauf einer Kapitalanlage nichts überstürzen und alle wichtigen Kaufkriterien in Ihre Entscheidung einbeziehen. Quelle:www.immoverkauf24.ch

Donnerstag, 15. April 2021

Renditeerwartungen bei Kapitalanlagen

Grundsätzlich kann bei Immobilien als Kapitalanlage auf zwei Weisen eine Rendite erzielt werden:

  1. Laufende Rendite
  2. Gewinn bei Verkauf

Eine laufende Rendite kann erwirtschaftet werden, wenn die Mietzinseinnahmen die laufenden Kosten (insbesondere Kosten der Finanzierung, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten) regelmässig übersteigen. Ein Gewinn beim Verkauf entsteht, wenn die Immobilie über die Haltedauer bis zum Verkauf einen Wertzuwachs erfahren hat und dieser beim Verkauf realisiert werden kann. Sowohl bei der laufenden Rendite als auch beim Verkauf können steuerliche Überlegungen des Kapitalanlegers eine wichtige Rolle spielen. Quelle: immoverkauf24

Dienstag, 13. April 2021

Talfahrt für die Konjunktur ?

Die Covid-19-Pandemie hat die Konjunktur auf Talfahrt geschickt, tiefe Impfraten verzögern die Rückkehr zur Normalität und den wirtschaftlichen Aufschwung. In der EMEA-Region werde im laufenden Jahr ein Verlust von 1,3 Millionen Arbeitsplätzen erwartet, berichtet Cushman und Wakefield. In der Schweiz rechnen Marktbeboachter dank der soliden wirtschaftlichen Lage des Landes und einem grossen Vertrauen in die Regierung zwar mit einer schnelleren Erholung als in den meisten anderen europäischen Ländern, doch auch hierzulande ist der Blick auf die Vermietungsmärkte eingetrübt – auch im Büromarktsegment, abgesehen von den Topobjekten in gefragten Lagen. Dass Unternehmen teils noch zögern, neue Flächen anzumieten, liegt indes nicht nur an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch am pandemiebedingt veränderten Nutzerverhalten. Gemäss einer aktuellen Studie von Deloitte Schweiz will eine grosse Mehrheit der Angestellten nach Ende der Pandemie nicht mehr jeden Tag im Büro verbringen. Ein klares Muster, inwieweit sich dies auf die Flächennachfrage auswirken wird, sei derweil noch nicht zu erkennen, berichten Immobiliendienstleister. Zumal sich bei den Corporates bisher noch kein einheitlicher Trend herauskristallisiere: Das Spektrum reiche von «back to office» bis hin zum ausschliesslichen «working from home». Quelle:Immobilienbusiness.ch

Donnerstag, 8. April 2021

Hohe Nachfrage nach Immobilienbesitz

Wohneigentum: Eine hohe Nachfrage verzeichnen Wohnimmobilien in den Grossstädten Zürich, Basel und Bern sowie in Luzern. Weniger attraktiv bei den Käufern ist Wohneigentum in der Süd- und Westschweiz. Hier sind auch die Verkaufspreise am stärksten gesunken. In den Zentren und in zentrumsnahen Lagen suchen Käufer vorwiegend nach Einfamilienhäusern. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen ist dagegen leicht zurückgegangen. Investoren setzen bei Wohnungen vor allem auf kleinere Einheiten, die der tendenziell höheren Nachfrage von Einpersonenhaushalten entsprechen.

Grundstücke: Bauland gehört insbesondere in den Ballungsgebieten zur Mangelware. Damit steht der hohen Nachfrage ein knappes Angebot gegenüber und lässt die Preise ansteigen. Sehr begehrt und teuer sind Grundstücke rund um den Zürich- und Genfersee.

Geschäftsflächen: Besonders gefragt sind Büro- und Verkaufsflächen in Zürich und Basel. Nachgelassen hat die Nachfrage nach Geschäftsflächen hingegen in Genf und Lausanne.


Dienstag, 6. April 2021

Wohneigentum und Zivilstand

Je nach Zivilstand kommen unterschiedliche Wohneigentumsformen in Frage:

Für Ehepaare

Ehepaare, die gemeinsam Wohneigentum kaufen, wählen meistens das Miteigentum. Dabei sind Mann und Frau zu den jeweiligen Anteilen Eigentümer des Hauses – in der Praxis meist je zur Hälfte. Ihre Miteigentumsanteile werden im Grundbuch eingetragen, und sie können frei darüber verfügen. Sie sind gemeinsam verantwortlich für Unterhalt, Reparaturen, Bezahlung des Hypothekarzinses. Eine Alternative des gemeinschaftlichen Eigentums bildet die Gütergemeinschaft, die durch Ehevertrag vereinbart werden kann und Gesamteigentum begründet. Weitere Informationen zu den wirtschaftlichen Folgen der Ehe können Sie  auf der entsprechenden ch.ch-Seite nachlesen.

Für Konkubinatspaare

Das Gesetz schützt Konkubinatspartner nicht, wenn nach einer Trennung oder nach dem Tod einer Seite über die gemeinsame Wohnung entschieden werden muss. Detaillierte Regelungen im Konkubinatsvertrag sind nötig. Weitere Informationen zum Konkubinatsvertrag finden Sie auf der entsprechenden ch.ch-Seite.

Für Paare in eingetragener Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, geniessen einen ähnlichen Schutz wie Ehepaare. Ein Alleineigentümer kann nicht frei über die „Familienwohnung“ verfügen, sondern braucht die Zustimmung seines Partners. Mehr über die Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft können Sie  auf der entsprechenden ch.ch-Seite nachlesen. Quelle: www.ch.ch/de

 

 

 

 

 

 

Donnerstag, 1. April 2021

Wohnung oder Haus kaufen: Wohneigentumsformen

Wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus alleine oder im Miteigentum kaufen? Je nach Zivilstand eigenen sich für Sie unterschiedliche Wohneigentumsformen.

Eigentumsformen

Kaufen Sie das Wohnobjekt alleine? Oder zusammen mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Lebenspartner? Spätestens im Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie das Haus alleine oder im Miteigentum kaufen und zu welchen Anteilen Sie und Ihre Partner daran beteiligt sind. Diese Angaben werden im Grundbuch vermerkt. Die häufigsten Arten, wie man Wohneigentum erwirbt, sind:

  • Alleineigentum: Sie alleine bringen das Eigenkapital mit. Sie können frei über das Objekt verfügen, sind aber auch allein verantwortlich für Unterhalt, Schäden und die Bezahlung des Zinses an die Bank.

  • Gesamteigentum: In dieser Eigentumsform sind die Eigentümer entweder durch einen Vertrag (z.B. durch den Ehevertrag oder eine einfache Gesellschaft) oder durch eine Gesetzesvorschrift (meistens durch eine Erbgemeinschaft) gemeinsam Eigentümer – und zwar unabhängig davon, wer wie viel Geld in die Immobilie investiert hat. Was zählt, ist das übergeordnete Verhältnis, also beispielsweise der Ehevertrag. Das Verhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang an der Immobilie beteiligt ist. Beim Gesamteigentum können die Partner nicht frei über ihre Anteile verfügen: Entscheidungen, beispielsweise bezüglich eines Verkaufs der Immobilie müssen gemeinsam gefällt werden.

  • Miteigentum: Sie teilen sich das Eigentum mit einer oder mehreren Personen. Im Grundbuch werden die sogenannten Miteigentumsanteile festgehalten, die sich meistens nach den Beiträgen der Beteiligten richten. Jeder kann über seinen Anteil frei verfügen, hat dafür aber auch die Pflichten eines Eigentümers. Will jemand seinen Anteil verkaufen, haben die andern Miteigentümer ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Entscheide werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Das Stockwerkeigentum ist eine Form des Miteigentums, für die das Gesetz detaillierte Regeln aufstellt. Quelle: www.ch.ch/de/wohneigentum