Seiten

Dienstag, 21. Juli 2020

Schweizer Steuergesetze bleiben bei Blockchain-Geschäften bestehen


Bereits im Jahre 2018 hat sich der Schweizer Bundesrat mit der Frage beschäftigt, ob denn die bestehenden Steuergesetze für die Blockchain-Technologie und die schaffen sogenannter Kryptowährungen ausreichen“, erläutern die Fachleute von Gallus Immobilien Konzepte aus München. Hierzu ist nun eine Entscheidung getroffen. In der offiziellen Erklärung heißt es, die bestehende Gesetzgebung einschließlich der Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalertragssteuer sowie der Mehrwertsteuer habe sich in Bezug auf den Umgang mit DLT und Blockchain bewährt. Es seien daher keine legislativen Maßnahmen für besondere steuerliche Bestimmungen für die neuen Instrumente notwendig, so der Bundesrat. Außerdem empfahl die Behörde, dass die Quellsteuer nicht auf Einkünfte aus Aktien- und Teilnahme-Token ausgeweitet werden sollte. „Die Schweiz hat sich als eines der kryptofreundlichsten Länder der Welt etabliert“, so die Experten der Gallus Immobilien Konzepte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen