Zu welchem Zeitpunkt kann ich mein Stockwerkeigentum verkaufen?
Als Stockwerkeigentümer können Sie grundsätzlich
selbst über den Verkaufszeitpunkt ihrer Wohnung bestimmen. Es ist jedoch
möglich, dass im Begründungsakt, in einer späteren vertraglichen
Vereinbarung oder im Stockwerkeigentümer-Reglement ein Vorkaufsrecht
und/oder ein Einspracherecht festgehalten ist. Damit könnten sich die
anderen Stockwerkeigentümer gegen den Verkauf wehren. Damit das
Vorkaufs-/Einspracherecht zur Geltung kommt, muss es allerdings zwingend
mindestens im Grundbuch stehen.
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