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Dienstag, 30. März 2021

Steuer: Eigenmietwert als Einkommen

Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den so genannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser Mietwert richtet sich nach dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erzielen würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen müsste. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden, so die Immobilienprofis der Gallus Immobilien Konzepte.

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