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Dienstag, 15. September 2020

Steuern beim Hausverkauf vermeiden oder niedrig halten?

Die Steuerbelastung kann bei einem Hausverkauf weder vermieden noch mit einem Trick tief gehalten werden. Es kann lediglich eine aufschiebende Wirkung der Grundstückgewinnsteuer erzielt werden, sofern eine Ersatzbeschaffung getätigt wird. Wenn der Kauf – sprich die Ersatzbeschaffung – innerhalb der geltenden Frist erfolgt, bleibt die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, und zwar in der Höhe des investierten Grundstückgewinns. Fällig wird die Steuer also erst, wenn man auch das «zweite» Haus veräußert. Fazit: Grundsätzlich empfiehlt Martin Waeber, für den Verkauf des Eigenheims fachmännischen Rat beizuziehen: „Es lohnt sich auf jeden Fall!“ Quelle www.immoscout24.ch


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