Äußerst beliebt und gerade deswegen streng reglementiert:
beim Immobilienkauf in der Schweiz gelten nicht nur europaweite
Höchstpreise, sondern auch ganz bestimmte Regeln für Ausländer, die ein
Haus oder eine Wohnung bei den Eidgenossen erwerben wollen.
EU-Bürger dürfen Erstwohnsitze aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens
mit der EU vom 1.6.2002 unbeschränkt kaufen. Für Zweitwohnsitze dagegen
gelten die kantonal unterschiedlichen Sonderregeln der sogenannten Lex
Koller. Bürger anderer Staaten (z. B. aus Russland oder den USA)
unterliegen in beiden Fällen den Entscheidungen der Kantonsbehörden.
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