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Donnerstag, 25. Oktober 2018

Immobilienerwerb in der Schweiz

Äußerst beliebt und gerade deswegen streng reglementiert: beim Immobilienkauf in der Schweiz gelten nicht nur europaweite Höchstpreise, sondern auch ganz bestimmte Regeln für Ausländer, die ein Haus oder eine Wohnung bei  den Eidgenossen erwerben wollen.
EU-Bürger dürfen Erstwohnsitze aufgrund eines Gegenseitigkeitsabkommens mit der EU vom 1.6.2002 unbeschränkt kaufen. Für Zweitwohnsitze dagegen gelten die kantonal unterschiedlichen Sonderregeln der sogenannten Lex Koller. Bürger anderer Staaten (z. B. aus Russland oder den USA) unterliegen in beiden Fällen den Entscheidungen der Kantonsbehörden.
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